Verkehrssicherungspflicht Liegenschaften GWG Referenznummer der Bekanntmachung: Verkehrssicherungspflicht_2021_GWG_bas
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrssicherungspflicht Liegenschaften GWG
Begehung zur Durchführung der Verkehrssicherungspflicht der GWG München.
München
Siehe II. 1. 4.
Weitere 24 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemein-schaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf ge-sondertes Verlangen:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
(2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124),
(3) Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 124),
(4) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Form-blatt124); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48 b EStG,
(5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versi-cherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemein-schaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf ge-sondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leis-tung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124).
[Betrag gelöscht] EUR Jahresmindestumsatz über die letzten 3 Jahre.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemein-schaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf ge-sondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu verge-benden Leistung (siehe Ziffer II.2.4) vergleichbar sind (gemäß Formblatt 124) – für Mitglieder einer Bieter-gemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen / Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil; auf gesondertes Verlangen: für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit den im Formblatt 124 genannten Mindestangaben in Anlehnung an das Formblatt 444,
(2) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräf-te(gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlos-senen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extraausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
(3) Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (gemäß Formblatt 235).
Referenzen über 3 vergleichbare ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftragsgebers (Bieter sind nicht zugelassen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]