Gebäudereinigung Städt. Realschule für Mädchen mit Mensagebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 0480
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Städt. Realschule für Mädchen mit Mensagebäude
Unterhaltsreinigung mit optionaler Ferienreinigung Städt. Realschule für Mädchen mit Mensageäude.
Städtische Realschule für Mädchen mit Mensagebäude, Ebersberger Straße 11 und 13, 83022 Rosenheim
Unterhalts- und optionale Ferienreinigung der städtischen Realschule für Mädchen mit Mensageäude mit einer Reinigungsfläche von 6 700 qm einfach.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Vertragsjahres gekündigt wird.
Bei der Unterhaltsreinigung darf in Reinigungsklasse „A“ (Klassenzimmer) höchstens mit 210 qm/h kalkuliert werden. Bei der Grundreinigung sind Material-, Maschinen- und Gerätekosten, das Aus- und Einräumen von Mobiliar sowie sonstige Nebenkosten in die Kalkulation einzubeziehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern wie folgt nachzuweisen:
Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=210390 oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise.
Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister.
Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder anderweitige sonstige Nachweise darlegt.
Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und deren Unterauftragnehmer jeweils für das Unternehmen als auch die Geschäftsführer und Prokuristen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung(GewO) i. V. m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Es sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen 3 Geschäftsjahre. Erwartet wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“). Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen.
Erwartet wird ein Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Obhuts- und Bearbeitungsschäden inklusive Abhandenkommen anderer Sachen sowie eine Schlüsselverlustrisikoversicherung mit Mindestdeckungssummen (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“). Der Nachweis zum Versicherungsschutz ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen, zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1).
Der geforderte Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt [Betrag gelöscht] EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen.
Bei der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung werden folgende Mindestdeckungssummen erwartet:
Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Obhuts- und Bearbeitungsschäden inkl. Abhandekommen anderer Sachen [Betrag gelöscht] EUR
Schlüsselverlustrisikoversicherung [Betrag gelöscht] EUR.
Es sind Angaben zu machen zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen, zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren, zu den Teilen des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind.
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1).
Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen (mit Ansprechpartner und Telefonnummer), die in Art und Rechnungswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen auch älter als 3 Jahre sein. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner /Ansprechpartner vor. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderten 3 Referenzen erbringen. Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden, werden nicht als Referenz akzeptiert. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern durch den Bieter darf der Bieter nicht als Referenz für seine Unterauftragnehmer benannt werden. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen.
Die Kalkulation des Angebots und des Stundenverrechnungssatzes sind mit der Angebotsabgabe darzulegen. In der Angebotskalkulation ist mit dem zu Vertragsbeginn geltenden Mindestlohn zu kalkulieren.
Für eine einwandfreie Preisermittlung wird empfohlen, sich über die Lage, die Materialbeschaffenheit und die Größe der Flächen, die Arbeitsbedingungen und die sonstigen beeinflussenden Umstände im Rahmen eines Besichtigungstermins zu informieren. Eine Teilnahme am Besichtigungstermin ist nur nach vorheriger Anfrage per E-Mail an [removed] möglich. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in KW 23 und 24 statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim
Die Anwesenheit von Dritten ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der „Liste der einzureichenden Unterlagen“ geforderten Nachweise beizufügen.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, der vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt sowie zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]10
Internet-Adresse: https://www.rosenheim.de/