Bewirtschaftung der Medizintechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 871 / 698-3000
Fax: +49 871 / 698-3104
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der Medizintechnik
Für die Klinikum Landshut gGmbH wird die verantwortliche Übernahme der Bewirtschaftung und Instandhaltung inkl. Instandsetzung sämtlicher medizintechnischen Geräte und Anlagen für 5 Jahre mit Verlängerungsoption ausgeschrieben.
Landshut
Für die Klinikum Landshut gGmbH wird die verantwortliche Übernahme der Bewirtschaftung und Instandhaltung inkl. Instandsetzung sämtlicher medizintechnischen Geräte und Anlagen für 5 Jahre mit Verlängerungsoption ausgeschrieben. Die medizintechnischen Geräte und Anlagen des Auftraggebers (AG) sollen auf einem einheitlich hohen Qualitätsstandard gehalten werden. Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) dienen der kontinuierlichen Verbesserung der medizintechnischen Ausstattung und der Verfügbarkeit sowie der Prozessoptimierung beim AG. Der AN ermöglicht den verbesserten Einsatz der medizinischen Systeme und Anlagen über ihre gesamte Lebensdauer zum Nutzen des Betreibers, zur Sicherheit der Anwender und zum Wohle der Patienten.
Die Bewirtschaftung der medizintechnischen Geräte und Anlagen und des Instrumentariums soll unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften übernommen werden. Die Zielsetzung ist dabei eine maximale Verfügbarkeit der Systeme und Anlagen bei optimaler Kostenstruktur zu gewährleisten.
Nicht energetisch betriebenes chirurgisches Instrumentarium sowie die Aufbereitungs- und Reinigungsanlagen der ZSVA sind nicht Bestandteil des Auftrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: D-80543
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.