Tragwerksplanung für die Erweiterung der Berufsschule I – Bogen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2020-124
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für die Erweiterung der Berufsschule I – Bogen
Auf Grund von aktuellen, mit der Regierung von Niederbayern abgestimmten Raumprogrammen für die Berufsschulen I, II und III in Straubing sowie der Außenstelle Bogen, wurde untersucht, wie dringend benötigte Unterrichtsflächen zukunftsfähig an den bestehenden Standorten in Straubing und Bogen realisiert werden können.
Ein Ergebnis dieser Untersuchungen ist die mittlerweile vom Berufsschulverband beschlossene Auslagerung des bisher in der Berufsschule I in Straubing untergebrachten Ausbildungsbereichs der Kfz-Mechaniker an den Standort der Berufsschule I in Bogen.
Georg-Kerschensteiner-Str. 1a
94327 Bogen
Für die Realisierung des Erweiterungsbaus sowie der erforderlichen Umbaumaßnahmen im Bestand soll nun die Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie die erforderlichen Besonderen Leistungen vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise mit verbindlicher Festlegung der Leistungserweiterung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise mit verbindlicher Festlegung der Leistungserweiterung. Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung für die Erweiterung der Berufsschule I – Bogen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]