VG Feilitzsch – Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 425/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feilitzsch
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95183
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://feilitzsch.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VG Feilitzsch – Schülerbeförderung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen der Schüler für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch. Die Schüler sind in 4 Kleinbussen (Los 1) und 3 Großbussen (Los 2) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2021/2022 bis 2024/2025).
Schülerbeförderung Los 1 – Kleinbusse
95183 Feilitzsch Erfüllungsort ist der Schulsprengel der Grund- und Mittelschule Feilitzsch
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen der Schüler für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch. Die Schüler sind in Kleinbussen (Los 1) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2021/2022 bis 2024/2025).
Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen.
Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern. Eine hohe Flexibilität in Routenplanung und Abfahrtszeiten ist Voraussetzung. Sämtliche Fahrten sind stets von der Zahl und dem Wohnort der zu befördernden Schülerinnen und Schüler abhängig. Zusätzliche, besondere Anforderungen, die sich in den jeweiligen Schuljahren ergeben könnten, sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Tourenänderungen, bzw. zusätzlicher planbarer Fahrzeug-/Beförderungsbedarf muss mit einer 14-tägigen Vorlaufzeit von den Beförderungsunternehmen realisierbar sein. Sollten sich Änderungen im Schulbetrieb ergeben (z. B. Schulfreie Tage/Schließtage) werden diese dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Sonderfahrten, beispielsweise bei Unterrichts- oder Unterrichtsstundenausfall oder für schulische Sonderaktivitäten müssen vom Auftragnehmer zu den vereinbarten Konditionen erbracht werden.
In den für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeugen dürfen während der o.g. Einsätze ausschließlich Kinder befördert werden, deren Beförderung nach der Verordnung über die Schülerbeförderung oder nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsverordnungen notwendig ist. Soweit der Auftraggeber Berechtigungsauswese ausgibt, haben die Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung auf Verlangen durch den Ausweis nachzuweisen.
Die Strecken sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Die grün markierten Strecken stellen hier die aktuellen Fahrpläne für die Kleinbusse dar, die rot markierten Strecken erfassen die Großbusse.
Die aktuellen Fahrpläne inklusiver ungefährer Kilometerangaben sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Es sind 4 Kleinbusse (Los 1) notwendig.
Die Kilometerleistung pro Schuljahr beträgt für die Kleinbusse etwa 32.623 km. Hierbei wurde von einem Schuljahr mit 38 Schulwochen á 5 Schultagen ausgegangen. Die aktuelle Anzahl der zu befördernden Schüler ist aus den aktuellen Fahrplänen ersichtlich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen in den nächsten Jahren steigen werden. Aktueller Stand ist, dass 330 Schüler vorhanden sind, wobei zwischen 40 und 48 % der Schüler befördert werden müssen. Eine Hochrechnung ergibt, dass im nächsten Jahr wohl 343 Schüler, im übernächsten Jahr 366 und im darauffolgenden Jahr 378 Schüler vorhanden sind, von denen 40-48 % befördert werden müssen. Die Kilometeranzahl wird jedoch grundsätzlich dieselbe bleiben, da die gleichen Orte angefahren werden müssen, nur mit gegebenenfalls veränderter Schülerzahl.
Aus den beigefügten Fahrplänen ergibt sich, dass in der Früh 3 Großbusse und 3-4 Kleinbusse benötigt werden, um die Schüler zur Schule zu fahren. Die Schlusszeiten der Schule sind: 11.15 Uhr, 12.15 Uhr, 13.00 Uhr, 14.00 Uhr, 15.00 Uhr, 16.00 Uhr und 16.45 Uhr. Inwieweit hier Klein- und/oder Großbusse eingesetzt werden müssen, hängt vom jeweiligen Stundenplan ab. Um 14.00 Uhr und 16.00 Uhr sind die Schlusszeiten der Mittagsbetreuung. Des Weiteren muss am Montag, Dienstag und Mittwoch ein Bus zum Schwimmunterricht nach Hof und zurück fahren. Freitags ist die letzte Fahrt und 13.00 Uhr.
Gerade bei den Kleinbussen ist ein flexibler Einsatz notwendig. Manche Orte können nur mit einem Kleinbus erreicht werden. Bei Unterrichtsausfall bedeutet dies somit teilweise andere Routen.
Die konkreten Fahrpläne je Schuljahr werden zu Beginn des Schuljahres von der Schulleitung erstellt und dem Beförderungsunternehmen übergeben. Grundsätzlich sind Änderungen durch neue bzw. ausscheidende Schüler vorbehalten. Die angegebenen Werte dienen nur als Kalkulationsgrundlage, abgerechnet werden im Falle der Auftragsvergabe die tatsächlich durchgeführten Fahrten als Tagespauschale.
Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 14.9.2021, die Vertragslaufzeit endet voraussichtlich zum 25.7.2025 bzw. mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2024/25.
Schülerbeförderung Los 2 – Großbusse
95183 Feilitzsch Erfüllungsort ist der Schulsprengel der Grund- und Mittelschule Feilitzsch
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen der Schüler für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch. Die Schüler sind in Großbussen (Los 2) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2021/2022 bis 2024/2025).
Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen.
Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern. Eine hohe Flexibilität in Routenplanung und Abfahrtszeiten ist Voraussetzung. Sämtliche Fahrten sind stets von der Zahl und dem Wohnort der zu befördernden Schülerinnen und Schüler abhängig. Zusätzliche, besondere Anforderungen, die sich in den jeweiligen Schuljahren ergeben könnten, sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Tourenänderungen, bzw. zusätzlicher planbarer Fahrzeug-/Beförderungsbedarf muss mit einer 14-tägigen Vorlaufzeit von den Beförderungsunternehmen realisierbar sein. Sollten sich Änderungen im Schulbetrieb ergeben (z. B. Schulfreie Tage / Schließtage) werden diese dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Sonderfahrten, beispielsweise bei Unterrichts- oder Unterrichtsstundenausfall oder für schulische Sonderaktivitäten müssen vom Auftragnehmer zu den vereinbarten Konditionen erbracht werden.
In den für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeugen dürfen während der o.g. Einsätze ausschließlich Kinder befördert werden, deren Beförderung nach der Verordnung über die Schülerbeförderung oder nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsverordnungen notwendig ist. Soweit der Auftraggeber Berechtigungsauswese ausgibt, haben die Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung auf Verlangen durch den Ausweis nachzuweisen
Die Strecken sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Die grün markierten Strecken stellen hier die aktuellen Fahrpläne für die Kleinbusse dar, die rot markierten Strecken erfassen die Großbusse.
Die aktuellen Fahrpläne inklusiver ungefährer Kilometerangaben sind in den Vergabeunterlagen beigefügt. Es sind 3 Großbusse (Los 2) notwendig.
Die Kilometerleistung pro Schuljahr beträgt für die Großbusse etwa 19.889 km. Hierbei wurde von einem Schuljahr mit 38 Schulwochen á 5 Schultagen ausgegangen. Die aktuelle Anzahl der zu befördernden Schüler ist aus den aktuellen Fahrplänen ersichtlich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen in den nächsten Jahren steigen werden. Aktueller Stand ist, dass 330 Schüler vorhanden sind, wobei zwischen 40 und 48 % der Schüler befördert werden müssen. Eine Hochrechnung ergibt, dass im nächsten Jahr wohl 343 Schüler, im übernächsten Jahr 366 und im darauffolgenden Jahr 378 Schüler vorhanden sind, von denen 40-48 % befördert werden müssen. Die Kilometeranzahl wird jedoch grundsätzlich dieselbe bleiben, da die gleichen Orte angefahren werden müssen, nur mit gegebenenfalls veränderter Schülerzahl.
Aus den beigefügten Fahrplänen ergibt sich, dass in der Früh 3 Großbusse und 3-4 Kleinbusse benötigt werden, um die Schüler zur Schule zu fahren. Die Schlusszeiten der Schule sind: 11.15 Uhr, 12.15 Uhr, 13.00 Uhr, 14.00 Uhr, 15.00 Uhr, 16.00 Uhr und 16.45 Uhr. Inwieweit hier Klein- und/oder Großbusse eingesetzt werden müssen, hängt vom jeweiligen Stundenplan ab. Um 14.00 Uhr und 16.00 Uhr sind die Schlusszeiten der Mittagsbetreuung. Des Weiteren muss am Montag, Dienstag und Mittwoch ein Bus zum Schwimmunterricht nach Hof und zurück fahren. Freitags ist die letzte Fahrt und 13.00 Uhr.
Gerade bei den Kleinbussen ist ein flexibler Einsatz notwendig. Manche Orte können nur mit einem Kleinbus erreicht werden. Bei Unterrichtsausfall bedeutet dies somit teilweise andere Routen.
Die konkreten Fahrpläne je Schuljahr werden zu Beginn des Schuljahres von der Schulleitung erstellt und dem Beförderungsunternehmen übergeben. Grundsätzlich sind Änderungen durch neue bzw. ausscheidende Schüler vorbehalten. Die angegebenen Werte dienen nur als Kalkulationsgrundlage, abgerechnet werden im Falle der Auftragsvergabe die tatsächlich durchgeführten Fahrten als Tagespauschale.
Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 14.9.2021, die Vertragslaufzeit endet voraussichtlich zum 25.7.2025 bzw. mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2024/25.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleinbusse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feilitzsch
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95183
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Großbusse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRRBJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.