Beschaffung von Stadtlinienbussen mit elektrischem Antrieb und externer Ladeinfrastruktur für die CityLinie in Erlangen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.estw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Stadtlinienbussen mit elektrischem Antrieb und externer Ladeinfrastruktur für die CityLinie in Erlangen
Mit der Ausschreibung beabsichtigt die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH die Vergabe zur Lieferung von 7 Stadtlinienbussen (Midi-Busse) mit elektrischem Antrieb (inkl. Instandhaltung der Hochvolt-Anlage) sowie zur Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung der zugehörigen externen Ladeinfrastruktur an zwei Standorten für den ÖPNV-Betrieb auf der CityLinie in Erlangen.
Erlangen
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH die Vergabe der folgenden Lieferungen und Leistungen:
1. Lieferung und Inbetriebnahme von 7 Stadtlinienbussen (Midi-Busse) mit elektrischem Antrieb für den ÖPNV-Betrieb auf der CityLinie in Erlangen.
2. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme externer Ladeinfrastruktur für die E-Busse einschließlich Lademanagement und Schnittstellen zum Fahr- und Umlaufplanungsprogramm und zum rechnergestützten Betriebsleitsystem.
3. Durchführung von erforderlichen Schulungen beim Fahr- und Werkstattpersonal sowie der Elektrofachkräfte des Auftraggebers oder vom Auftraggeber beauftragten Dritten.
4. Instandhaltung der Hochvolt-Ausrüstung der gelieferten E-Busse für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Endabnahme aller Fahrzeuge.
5. Service und Instandhaltung der gelieferten Ladeinfrastruktur einschließlich aller Leistungen (beiliegend) für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Endabnahme der Ladeinfrastruktur mit Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen (insbesondere dem Systemlastenheft und dem Leistungsverzeichnis) sowie dem Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird grundsätzlich nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen ist.
Bestätigung über die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist das Formblatt A.2.1 des Teilnahmeantrags auszufüllen.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme p. a. und Schadensfall für Personen, Sach- und Vermögensschäden.
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen.
Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Haftpflichtversicherung ist das Formblatt A.2.2.1 des Teilnahmeantrags auszufüllen.
Die Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
— Referenzen Fahrzeuge:
Ausreichende Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen:
Lieferung und Inbetriebnahme von batterieelektrischen Midibussen
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Es sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 5 Jahren abgenommen wurden (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung):
Es sind Referenz(en) über mindestens 10 gelieferte und endabgenommene Fahrzeuge an Kunden innerhalb der Europäischen Union erforderlich. Die Referenzfahrzeuge müssen über die folgenden Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Busse der Fahrzeugklasse M3 in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 8,00 und 10,00 m und der Gesamtkapazität von ca. 50 Fahrgästen sowie der Sitzplatzanzahl von mindestens 15 Sitzplätzen. Die Anforderung kann durch eine oder mehrere Referenzen gemeinsam erfüllt werden. Die geforderte Mindestmenge von 10 Fahrzeugen ergibt sich in Summe aus allen vorgelegten Referenzen und muss nicht in einem Auftrag ausgeliefert worden sein.
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Referenzen sind die Formblätter A.2.3.1 des Teilnahmeantrags je Referenz auszufüllen.
— Referenzen Ladeinfrastruktur:
Ausreichende Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen:
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Ladegeräten für Elektrobusse
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Es sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 5 Jahren abgenommen wurden (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung):
Mindestens 2 Referenz(en) jeweils über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur mit Steckerladung und Regelung durch Lademanagement für mehr als 5 Ladepunkte bei Ladeleistungen je Ladepunkt größer oder gleich 50 kW. Hiervon muss mindestens ein Ladegerät für den ungeschützten Betrieb im Freien installiert worden sein. Mindestens in einem Referenzprojekt wurde der Fernzugang zur Wartung und/oder Steuerung der Ladeinfrastruktur eingerichtet.
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Referenzen sind die Formblätter A.2.3.2 des Teilnahmeantrags je Referenz auszufüllen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Aufgrund förderungsrelevanter Rahmenbedingungen ist die Lieferleistung aus dem Auftrag bis zum 31.12.2022 abzunehmen. Kürzere zugesicherte Liefer-/Fertigstellungstermine wirken sich positiv auf die Angebotswertung aus (näheres siehe Vergabeunterlagen).
2. Hinsichtlich der Vertragslaufzeit wird klarstellend darauf hingewiesen, dass diese zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung nicht auf den Tag genau angegeben werden kann. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit für die Instandhaltungsleistungen (Laufzeit 5 Jahre) der Hochvolt-Ausrüstung der Fahrzeuge beginnt mit Endabnahme der Fahrzeuge, die Instandhaltungsleistungen für die externe Ladeinfrastruktur (Laufzeit 3 Jahre + Verlängerungsoption um 2 Jahre) beginnen ab Endabnahme der Ladeinfrastruktur.
3. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nichtregistrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
4. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3. angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
5. Die Bieter erhalten für die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie für die Erstellung und Abgabe ihrer Angebote keine Kostenerstattung.
6. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Erteilung des Zuschlags auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Es wird auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Etwaige Rügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html