044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 6000-02 Außenanlagen BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 044
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tittling
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tittling.de
Abschnitt II: Gegenstand
044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 6000-02 Außenanlagen BA 2
Gewerk 6000-02 Außenanlagen BA 2.
Grund- und Mittelschule Tittling
Theodor-Heuss-Straße 1
94104 Tittling
— ca. 550 m3 Erdaushub,
— ca. 175 m3 Frostschutzmaterial,
— ca. 60 m Kanalleitungen,
— ca. 50 m Entwässerungsarbeiten,
— ca. 85 m Betonbordsteine,
— ca. 80 m Granitbordsteine,
— ca. 65 m Granit-Einzeiler,
— ca. 230 m2 Beton-Pflastersteine,
— ca. 43 m Betonblock-Sitzstufen 92 / 48 cm,
— ca. 30 m Betonblockstufen 35 / 15 cm,
— ca. 50 m3 Fundamentbeton.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=221401
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Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=221401
Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=221401
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html elektronisch einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
Gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
Gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tittling
Postleitzahl: 94104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.tittling.de/index.php/impressum