Maristengymnasium Fürstenzell - Generalsanierung Zentralgebäude, Bauabschnitt 3 Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE500
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell - Generalsanierung Zentralgebäude, Bauabschnitt 3
Außenanlagen - Musenhof und Lehrerparkplatz.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auszuführende Bauleistungen:
— ca. 175 m Abbruch Belagseinfassungen,
— ca. 280 m2 Abbruch von Granitkleisteinpflaster und seitlich lagern,
— ca. 420 m2 Abbruch von Asphaltbelag,
— ca. 45 m Abbruch von bestehender Treppenanlage,
— ca. 64 m2 Abbruch Schachspiel aus Beton-Großformatplatten,
— ca. 85 m Herstellen von Betoneinfassungen,
— ca. 125 m Herstellen von Graniteinfassungen,
— ca. 270 m2 Verlegung von Betonpflaster,
— ca. 330 m2 Verlegung von Granitkleisteinpflaster,
— ca. 64 m2 Verlegung von Großformatplatten Schachspielanlage,
— ca. 260 m2 Einbau von Asphaltbelag,
— ca. 18 St. Einbau von Betonfertigteilen 200 x 75 x 25 als Anfahrschutz,
— ca. 175 m2 Strauch- und Bodendeckerpflanzung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.