Abriss und Neuaufbau Schwimmbad Fürstenfeldbruck, Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild des § 51 HOAI
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-ffb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abriss und Neuaufbau Schwimmbad Fürstenfeldbruck, Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild des § 51 HOAI
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck planen den Abriss und Neuaufbau eines Schwimmbades, da das bestehende Schwimmbad „Amperoase“ der Stadt Fürstenfeldbruck technisch veraltet und am Ende seiner Nutzungszeit ist.
Klosterstraße 7
82256 Fürstenfeldbruck
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild des § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6, Grundleistungen für Tragwerksplanung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 1).
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung),
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gemäß HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung),
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 und 6 gemäß HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe).
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung über die Stufe 1 hinaus besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Diese Vorinformation stellt eine Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 38 Abs. 4 und 5 VgV dar. Bewerber übermitteln ihre Interessensbekundungen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV. Die Interessenbekundung ist per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle einzureichen. Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung. Bewerber, welche ihr Interesse auf Basis dieser Vorinformation mit Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 38 Abs. 4 und 5 VgV bekunden, werden zur Interessenbestätigung und Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 VgV eingeleitet. Mit Beginn des Teilnahmewettbewerbs werden den Bewerbern die relevanten Unterlagen zum Projekt (Machbarkeitsstudie, Grobkostenschätzung, Terminplan, Planunterlagen) zur Verfügung gestellt.
Im Zuge des Teilnahmewettbewerbes erfolgt eine Bewertung gemäß der objektiven Kriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel III).
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen,
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben,
f) der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
h) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung bzw. die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall mit einer Deckung von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR für sonstige Schäden.
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, volle Punktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto, Gewichtung 5 %,
B) Organigramm und textliche Beschreibung zur Bürostruktur gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Gewichtung 5 %.,
C) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, volle Punktzahl ab 25 Mitarbeitern, Gewichtung 5 %,
D) Tabellarische Liste in der die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich benannt werden, und deren Position, Qualifikation und Berufserfahrung genannt werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, volle Punktzahl ab 10 Jahren Berufserfahrung des Projektleiters und 5 Jahren für den stellvertretenden Projektleiter, Gewichtung 20 %,
E) Erläuterung zur technischen Büroausstattung des Bewerbers und Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität des Büros gem. § 46 Abs.3 Nr. 3 VgV, Gewichtung 5 %.
Beschreibung von Referenzobjekten gem. § 46 Abs.3 Nr. 1 VgV bzw. § 75 Abs. 5 VgV, für die der Bewerber Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild des § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6, Grundleistungen für Tragwerksplanung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 1). erbracht hat.
— Referenz 1: Hallenbadbau (Neubau, Erweiterungsbau) oder vergleichbar mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 2 Mio. EUR netto, Gewichtung 20 %,
— Referenz 2: Hallenbadbau (Neubau, Erweiterungsbau) oder vergleichbar mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 2 Mio. EUR netto, Gewichtung 20 %,
— Referenz 3: Hallbadbau (Neubau, Erweiterung oder Umbau) oder sonstiges Neubauprojekte mit vergleichbarer Tragstruktur mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 2 Mio. EUR netto, Gewichtung 20 %.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme muss innerhalb des Referenzzeitraums 2011 bis 2021 erfolgt sein. Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Bei den Projekten wird im Einzelnen gefordert:
— Fachplanung vollständig erbracht,
— Baubeschreibung mit Bildnachweis,
— Referenzschreiben,
— Honorarzone III oder höher.
Die Bewertungsmatrix zu o. g. Kriterien wird im Zuge des Teilnahmewettbewerbes veröffentlicht. Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn alle Referenzen die genannten Kriterien vollständig erfüllen. Die teilweise Erfüllung der genannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind in schriftlicher Form in Zuge des Teilnahmewettbewerbes vorzulegen. Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Vorinformation zur Interessenbekundung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation genannten Frist zur Interessenbekundung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der im Teilnahmeantrag genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de