Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das Finanzamt Kempten mit Außenstelle Immenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021LRA000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das Finanzamt Kempten mit Außenstelle Immenstadt
Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das Finanzamt Kempten mit Außenstelle Immenstadt.
Unterhaltsreinigung FA Kempten, Dienststelle Kempten
Unterhaltsreinigung FA Kempten, Dienststelle Kempten.
— Grundfläche ca. 5 868 qm,
— Jahresfläche ca. 634 861 qm.
Unterhaltsreinigung FA Kempten, Außenstelle Immenstadt
Unterhaltsreinigung FA Kempten, Außenstelle Immenstadt.
— Grundfläche ca. 2 110 qm,
— Jahresfläche ca. 280 050 qm.
Glas- und Rahmenreinigung FA Kempten, Dienststelle Kempten
Glas- und Rahmenreinigung FA Kempten, Dienststelle Kempten.
— Grundfläche ca. 904 qm,
— Jahresfläche ca. 904 qm.
Glas- und Rahmenreinigung FA Kempten, Außenstelle Immenstadt
Glas- und Rahmenreinigung FA Kempten, Außenstelle Immenstadt.
— Grundfläche ca. 377 qm,
— Jahresfläche ca. 377 qm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung FA Kempten, Dienststelle Kempten
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung FA Kempten, Außenstelle Immenstadt
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung FA Kempten, Dienststelle Kempten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung FA Kempten, Außenstelle Immenstadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.