Elektrifizierung Ebersberg – Wasserburg (Inn) und S-Bahn-Ausbau, Planung Oberleitungsanlage Leistungsphase 1-4
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung Ebersberg – Wasserburg (Inn) und S-Bahn-Ausbau, Planung Oberleitungsanlage Leistungsphase 1-4
Elektrifizierung Ebersberg – Wasserburg (Inn) und S-Bahn-Ausbau, Planung Oberleitungsanlage Leistungsphase 1-4
Mühldorf
Elektrifizierung Ebersberg – Wasserburg (Inn) und S-Bahn-Ausbau, Planung Oberleitungsanlage Leistungsphase 1-4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektrifizierung Ebersberg – Wasserburg (Inn) und S-Bahn-Ausbau, Planung Oberleitungsanlage Leistungsphase 1-4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mühldorf
Elektrifizierung Ebersberg – Wasserburg (Inn) und S-Bahn-Ausbau, Planung Oberleitungsanlage Leistungsphase 1-4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Zusätzlich ist die Prüfung/ Untersuchung des Austausches der 4-feldrigen Streckentrennung in der Einfahrt Bf Ebersberg aus Richtung Grafing durchzuführen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da ein neuer Auftragnehmer erst erneut die Grundlagen ermitteln und sich einarbeiten muss. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind für den bisherigen Auftragnehmer nicht erforderlich.. Ein neuer Auftragnehmer müsste wieder mit der Grundlagenermittlung beginnen und würde somit den Terminplan nicht einhalten können und dabei höhere Aufwendungen haben als der ursprüngliche Auftragnehmer. Zudem würden sich für die anderen planungsbeteiligten Ingenieurbüros weitere Ansprechpartner und erhöhter Abstimmungsbedarf ergeben, womit auch hier der Koordinierungsaufwand größer wird.