Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt – VE 10 Zimmerer und Spengler Referenznummer der Bekanntmachung: VE 10 - Zimmerer und Spenglerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt – VE 10 Zimmerer und Spengler
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt – VE 10 Zimmerer und Spenglerarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung:
Die Dachflächen des Neubaus erfordern ca. 520 m2 Verlegeleistung,
Die mit verzinnten Edelstahlscharblechen mit einer Doppelstehfalzdeckung eingedeckt werden sollen.
Es werden ca. 7 m3 Brettschichholz BSH, ca. 21,5 m3 Konstruktionsvollholz KVH, sowie weitere ca. 20 m3 für Schalungen und Lattungen benötigt.
Für den Altbau wird nur Material in geringem Umfang benötigt, da hier nur einige kleinere Neuleistungen auszuführen sind; die Hauptleistung besteht in der Reinigung und Bestandsaufnahme des bestehenden Dachs, mit ca. 600 m2 Fläche in der direkten Draufsicht.
Laufzeit:
Die Leistungen am Neubau sollen zwischen Anfang April und Mitte Mai 2022 zur Ausführung kommen. Die Leistungen am Altbau (überwiegend am Dach) sollen ebenfalls Anfang April 2022 beginnen, und im Juni. 2022 abschließen.
Bieterfragen sind bis zum 17.6.2021 zu stellen. Später gestellte Fragen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.