Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt – VE 08 Heizung- u. Lüftungstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VE 08 Heizung- und Lüftungstechnische Anlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt – VE 08 Heizung- u. Lüftungstechnische Anlagen
LongLeif SeniorenWohnen Altes Finanzamt – VE 08 Heizung- und Lüftungstechnische Anlagen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Diese Ausschreibung beinhaltet die Leistungen für die Heizungs- u. Lüftungstechnischen Anlagen. Beide Baukörper (Alt- und Neubau) sollen mit Fernwärme versorgt werden.
Im Neubau soll die Beheizung der 25 Wohneinheiten über eine Fußbodenheizung erfolgen. Warmwasser wird dezentral erzeugt. Hierfür kommen Wohnungsstationen zum Einsatz.
Im Altbau soll eine an den Außenwände umlaufende Sockelleistung mit Heizlasten eingesetzt werden. Die Verteilleitungen werden ebenfalls vollständig erneuert.
Die Innenliegenden Bäder sollen in beiden Baukörpern mechanisch belüftet werden (dezentral).
Für die innenliegenden Räume im EG (Neubau) kommt ein kombiniertes Zu- u. Abluftgerät zum Einsatz mit integrierter Wärmerückgewinnung.
Bieterfragen sind bis zum 17.6.2021 zu stellen. Später gestellte Fragen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.