Quartiersparkhaus am TechCampus, Regensburg — Schlüsselfertige Planung und Neubau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersparkhaus am TechCampus, Regensburg — Schlüsselfertige Planung und Neubau
Die das Stadtwerk Regensburg GmbH errichtet auf dem Gelände des Technologie Campus Regensburg, Franz-Mayer-Straße, ein Quartiersparkhaus.
Entsprechend der vorlaufend ausgeführten Genehmigungsplanung soll auf dem Grundstück ein Parkhaus mit etwa 377 Stellplätzen als 6-geschossiges Systemparkhaus / Tragwerk im Split-Level-System mit halbgeschossig versetzten Ebenen geplant und errichtet werden.
Die das Stadtwerk Regensburg GmbH errichtet auf dem Gelände des Technologie Campus Regensburg, Franz-Mayer-Straße, ein Quartiersparkhaus.
Entsprechend der vorlaufend ausgeführten Genehmigungsplanung soll auf dem Grundstück ein Parkhaus mit etwa 377 Stellplätzen als 6-geschossiges Systemparkhaus / Tragwerk im Split-Level-System mit halbgeschossig versetzten Ebenen geplant und errichtet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersparkhaus am TechCampus, Regensburg — Schlüsselfertige Planung und Neubau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).