Kauf und Lieferung von mobilen Endgeräten mit Zubehör für Lehrer Referenznummer der Bekanntmachung: 03-000212-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-mittelfranken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirk-mittelfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von mobilen Endgeräten mit Zubehör für Lehrer
Kauf und Lieferung von mobilen Endgeräten mit Zubehör für Lehrer.
Windows Convertibles inkl. Zubehör
Kauf und Lieferung von
— 223 Windows Convertibles inkl. Eingabestift,
— 192 Dockingstationen,
— 209 Schutztaschen, 210 Headsets,
— 186 optische Mäuse und
— 78 Tastaturen.
IOS Tablets inkl. Zubehör
Kauf und Lieferung von
—11 IOS Tablets,
— 11 Displayschutzfolien,
— 5 Smart Keyboards,
— 11 Eingabestifte und
— 6 Schutzhüllen „Tablet“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angabe Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und 124 GWB,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe zur Eintragung in das Berufs- / Handelsregister.
— Angabe Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Erklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
— Angabe von Unteraufträge.
— Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung-mittelfanken.bayern.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per E-Mail (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de