Forschungs- und Media-Truck Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT384/DTEC_MM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungs- und Media-Truck
Die UniBw M beabsichtigt, einen Forschungs- und Media-Truck zu beschaffen, den der Auftragnehmer auf Basis eines geeigneten Transporters mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,4 Tonnen (Diesel, mindestens 140 PS, Euro 6) entwerfen soll. Im Rahmen des dtec.bw Projekt „Koko. Konflikt und Kommunikation“ forscht die UniBw M zu Fragen anwendungsorientierter Konfliktforschung und verbindet diese mit der medialen Weitergabe relevanter Erkenntnisse an die Bevölkerung. Im Dialog von Forschern und Beforschten soll der Forschungs- und Media-Truck zahlreiche Orte in Deutschland besuchen, vor Ort Wissen weitergeben, Befragungen, Beobachtungen und Experimente durchführen und Filmmaterial für weitere videobasierte Transferformate generieren.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Die UniBw M forscht im Rahmen des dtec.bw Projekts „KOKO. Konflikt und Kommunikation“ anwendungsorientierter Konfliktforschung und verbindet diese mit der medialen Weitergabe relevanter Erkenntnisse an die Bevölkerung. Im Dialog von Forschern und Beforschten soll der Forschungs- und Media- Truck zahlreiche Orte in Deutschland besuchen, vor Ort Wissen weitergeben, Befragungen, Beobachtungen und Experimente durchführen und Filmmaterial für weitere videobasierte Transferformate generieren.
Der Forschungs- und Media-Truck dient als Produktionsumgebung für hochqualitatives Videomaterial, das im Zuge der weiteren Verwendung die Basis für die Erstellung attraktiver Videoformate für Social Media genutzt werden soll. Hierfür ist geplant, einzelne Personen (max. 2-3 gleichzeitig) im Forschungs- und Media-Truck zu interviewen, die Interviews mit geeigneter Video- und Audiotechnik aufzunehmen und an einem integrierten Schnittplatz für die Postproduktion vorzubereiten. Gleichzeitig dient der Forschungs- und Media-Truck als Umgebung für mobile Feldforschung. Hier sind Interviews und experimentelle Untersuchungen geplant. Der Forschungs- und Media-Truck soll die damit verbundenen Anforderungen erfüllen. Er soll eine mobile und autarke Forschungs- und Videoproduktionsumgebung liefern.
Zudem ist geplant, auch außerhalb, aber im näheren Umfeld des Forschungs- und Media-Trucks Bild- und Ton-Aufnahmen zu Forschungs- und Wissenstransferzwecken durchzuführen (z. B. Beobachtungsstudien, Interviews). Daher ist die Integration einer drahtlosen Video-Link-Verbindung zwischen Media-Truck und AV- Geräten (IP-Mesh) notwendig.
Als Fahrgestell für den Kofferaufbau soll ein geeigneter Transporter mit 3-Sitz-Fahrkabine zum Einsatz kommen. Weitere Merkmale sind:
— max. 7,4 t zGG,
— Diesel,
— mindestens 140 PS,
— Euro 6.
Die Bieter müssen ein dem Zweck angemessenes AV-Konzept erstellen. Das AV-Konzept wird Bestandteil des Vertragers. In das AV-Konzept müssen die Bieter/Auftragnehmer ein drahtloses Video-Link-System (IP Mesh) integrieren.
Darüber hinaus muss der Bieter mit seinem Angebot ein Konstruktionskonzept für den Kofferausbau einreichen. Dieses wird ebenfalls Vertragsbestandteil.
Der Auftragnehmer muss den Forschungs- und Media-Truck bis spätestens 15.12.2021 an den Auftraggeber abnahmereif liefern und die Rechnung über die Lieferung bis zu diesem Zeitpunkt übergeben. Einzelheiten ergeben sich aus der funktionalen Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Konzeption, Bau und Lieferung von Forschungs- und Medientrucks),
b) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter,
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Konzeption, Bau und Lieferung von Forschungs- und Medientrucks) innerhalb der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 2 Mio. EUR,
b) Die Mitarbeiteranzahl darf 25 Vollzeitkräfte nicht unterschreiten.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Eigenerklärung mit einer Beschreibung des Unternehmens: Unternehmensgegenstand (Leistungsspektrum), Kerngeschäft, Unternehmensorganisation, Standorte, Geschäftsstellen, Ansprechpartner,
b) Eigenerklärung mit einer Darstellung der Produktionskapazitäten Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Der Bieter muss mit seinem Angebot mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Aufträge (Konzeption, Bau und Lieferung von Forschungs- und Medientrucks) unter Angabe des genauen Auftragsgegenstandes, Kontaktdaten des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners einreichen.
b) Der Bieter muss eine unterschriebene Eigenerklärung einreichen, dass er innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 10 Forschungs- und/oder Medientrucks gebaut hat.
c) Der Bieter muss eine unterschriebene Eigenerklärung einreichen, dass er innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durchschnittlich mindestens 5 Forschungs- und/oder Medientrucks als Generalunternehmer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,4 Tonnen und einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) gebaut hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angebote sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126b BGB) in Verbindung mit einer elektronischen Signatur über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bewerber werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe in § 47 VgV wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.