Beschaffung von IT-Leistungen für die Stadt Hammelburg Referenznummer der Bekanntmachung: 116-2020-IT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hammelburg
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97762
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Leistungen für die Stadt Hammelburg
Beschaffung von IT-Leistungen für die Stadt Hammelburg.
Los 1 – PC-Technik
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
PC-Technik gem. Leistungsbeschreibung.
Los 2 – WLAN-Infrastruktur
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
WLAN-Infrastruktur gem. Leistungsbeschreibung.
Los 3 – Tablets
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tablets gem. Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 – PC-Technik
Ort: Bad Bocklet
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97708
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 – WLAN-Infrastruktur
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 – Tablets
Ort: Tutzing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.