Unterhaltsreinigung der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8014-1436/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt
Tägliche Unterhaltsreinigung der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt, Augustinerstr. 24/26 in 97070 Würzburg ab 1.9.2021 (tägliche Reinigungsfläche 2 128,99 m2).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tägliche Unterhaltsreinigung der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt, Augustinerstr. 24/26 in 97070 Würzburg ab 1.9.2021(tägliche Reinigungsfläche 2 128,99 m2).
Neben der täglichen Unterhaltsreinigung sind nach Beauftragung auch Sonderreinigungen der Haftzellen und Boden- sowie Sanitärgrundreinigungen durchzuführen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht 4 Monate vor Laufzeitende durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB (Vordruck 4),
— Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (Vordruck 5),
— Nachweis der Berufsausübung (Vordruck 6).
— Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck 7).
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (Vordruck 3),
— Referenzen (Vordruck 8),
— Eignungsrelevante Unternehmen (Vordruck 9),
— Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Vordruck 10),
— Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/eignungsrelevante Unternehmen (Vordruck 11).
Darstellung von mindestens 3 Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Unterhaltsreinigung von Verwaltungsobjekten/Bürogebäuden mit einer täglichen Mindestreinigungsleistung von rd. 2 100 m2.
— Bietergemeinschaften haften Gesamtschuldnerisch,
— Scientology-Schutzerklärung (Vordruck 12),
— polizeiliche Überprüfung der Mitarbeiter welche für die Leistungserbringung im Objekt vom Auftraggeber vorgesehen sind (Vordruck 13 und 14).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die allgemeinen Vergabeunterlagen (Dateien 01 Bewerbungsbedingungen, 03 Vordrucke & Erklärungen und 04 Datenschutzhinweise) stehen den Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Um die Datei 02 Vertragsunterlage mit den Anlagen zu erhalten, müssen sich Wirtschaftsteilnehmer erst im Vergabeportal registrieren und eine Anforderungsmitteilung über die dortige Nachrichtenfunktion zusenden (siehe Ziff. 2 des Anschreibens in den Vergabeunterlagen). Die Vertragsunterlage ist zum Schutz der Vertraulichkeit (§ 41 Abs. 3 VgV) nicht öffentlich zum Download eingestellt, weil sie spezifische Informationen über Räumlichkeiten und örtlichen Gegebenheiten der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt enthält. Diese vertraulichen Informationen sollen nicht für eine unbeschränkte Öffentlichkeit, sondern nur für grundsätzlich geeignete Wirtschaftsteilnehmer mit einem berechtigten Interesse (d. h. Wirtschaftsteilnehmer mit dem Geschäftsfeld Unterhaltsreinigung von Verwaltungsobjek-ten/Bürogebäuden) zugänglich sein.
Vor Angebotsabgabe ist eine Objektbesichtigung durchzuführen, für welche eine Anmeldung beim Ansprechpartner der Dienststelle erforderlich ist (vgl. Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.