Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Förderschule mit Sporthalle, Mainburg Referenznummer der Bekanntmachung: MAIN_04_ELT_VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 8751 / 704-48
Fax: +49 8751 / 704-45
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Förderschule mit Sporthalle, Mainburg
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Da aus ökonomischer Sicht die Sanierung der bestehenden Grundschule in Sandelzhausen sehr kostspielig wäre und auf Grundlage eines Bürgerbegehrens im Jahr 2018, entschied sich die Stadt Mainburg für den Neubau der Grundschule. Dieser bietet die Möglichkeit, in einem Modellprojekt möglicher Inklusion die Sandelzhausener Grundschule (2-zügig) und die Prälat-Michael-Thaller-Schule (1-zügig) mit Tagesstätte, die Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet, unter einem gemeinsamen Dach zusammenzuführen. Zudem sollen Räumlichkeiten für eine schulvorbereitende Einrichtung, eine Ganztagesbetreuung und eine Einfeld-Sporthalle erstellt werden. Die beiden Schulen sollen zwar als jeweils eigenständige Einheiten funktionieren, es sollen aber auch bewusst Überschneidungen und Berührungspunkte geschaffen werden. Die zu erstellende Bruttogrundfläche beträgt ca. 6 300 m2.
Zur Optimierung der Planung hat die Stadt Mainburg einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Derzeit wird in einem Verhandlungsverfahren nach VgV der zu beauftragende Preisträger aus dem Wettbewerb ermittelt. Als Information liegt der Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers der Bekanntmachung bei.
Einen hohen Stellenwert legt die Auftraggeberin auf die wirtschaftliche Erstellung des Gebäudes. Diese wird in jeder Planphase überprüft werden. Mit Stand der Kostenberechnung wird es eine Baukostenobergrenze geben, die einzuhalten ist.
Zudem ist der Auftraggeberin der wirtschaftliche Betrieb der Schule vorrangig wichtig. Hierfür sind z. B. effektive ökonomische Konstruktions- und Nutzungsanordnungen und der Energiebedarf zu bedenken. Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und Gebäude nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Neubau.
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor die Planung und Ausführung bauabschnittsweise durchzuführen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
Anlagengruppe 4, 5, 6 – Honorarzone II;
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
KGR 440 ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto
KGR 450 ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto
KGR 460 ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 09/2021.
— Baubeginn 2023,
— Fertigstellung Baumaßnahme 07/2025,
— Nutzungsaufnahme 09/2025.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1) Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1) Bauvorhaben vergleichbarer Größe (30 Punkte),
1.2) Planung und Ausführung von Anlagen der Anlagengruppe 4 (6 Punkte),
1.3) Planung und Ausführung von Anlagen der Anlagengruppe 5 (6 Punkte),
1.4) Planung und Ausführung von Anlagen der Anlagengruppe 6 (6 Punkte),
1.5) Art der Bauaufgabe: Neubau/Erweiterung (15 Punkte),
1.6) Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (15 Punkte).
2) Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2011 oder später erfolgt ist. Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphase 2-3 und 5-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Bei der Bewertung der Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgen Unterkriterien für 3 Referenzprojekte. Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag 3 Referenzen einreichen. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden die aus Sicht des Auftraggebers jeweils besten 3 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.
a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE). Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen),
b) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die Anlage III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt § 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.