Neubau einer Auffangstation für Reptilien bei Neufahrn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reptilienauffangstation.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Auffangstation für Reptilien bei Neufahrn
Leistungen der Objektplanung im Leistungsbild Gebäude und Innenräume §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Neufahrn
Seit ihrer Gründung Mitte der 1990er Jahre verzeichnet die Reptilienauffangstation in München stetig steigende Zahlen ausgesetzter, beschlagnahmter und abgegebener (überwiegend exotischer) Tiere.
Mit einem dauerhaften Bestand an zuletzt 2 000 Tieren – darunter potenziell gefährlicher Arten wie Giftschlangen und Krokodilen – war der Verein in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten, die ohnehin ungeeigneten Räumlichkeiten aufzugeben.
Die Auffangstation für Reptilien, die zur Zeit auf 3 Standorte im Raum München verteilt ist, soll daher auf einem bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück nahe der Gemeinde Neufahrn in einem Neubau, der den heutigen Anforderungen an Tierhaltung und Arbeitsstätten entspricht, an einem Ort zusammengeführt werden.
Dem Auftraggeber steht dafür aus Fördermitteln eine Summe von maximal 9,0 Mio. EUR (netto) für das Bauvorhaben zur Verfügung. Da die finanziellen Mittel beschränkt sind, ist es Aufgabe des Planers mit den vorhandenen Mitteln ein Maximum des benötigten Raumprogramms umzusetzen. Dabei ist vom Planer zu beachten, dass von Anfang an eine funktionierende Auffangstation entsteht, die später (in weiteren Bauabschnitten), zur Vervollständigung des Raumprogramms, erweitert werden kann.
Eine weitere Herausforderung liegt darin, die Baukörper so zu gestalten, dass diese sowohl den Bedürfnissen der Tiere als auch denen der Mitarbeiter entsprechen und dennoch ansprechend gestaltet sind. Dafür werden ggf. auch unkonventionelle, aber praktikable Lösungsansätze akzeptiert.
Ausgehend von prognostizierten anrechenbaren Kosten in Höhe von 6,0 Mio. EUR wird von einem fiktiven Honorar von [Betrag gelöscht] EUR ausgegangen.
Die Beauftragung soll Ende Februar erfolgen und im März soll mit Leistungsphase 1 begonnen werden. Der Abschluss der Baumaßnahme ist für Ende August 2023 vorgesehen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über das unter I.3) der Bekanntmachung genannte Vergabeportal zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden über das Vergabeportal bereitgestellt bzw. versandt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).