Konventioneller Bewachungsvertrag MatLager Hardheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Veitshoechheim
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Fax: [removed]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hardheim
NUTS-Code DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 479713000 Bewachungsdienste
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Sachkundenachweis gem. § 34a GewO bzw. § 25 VSVgV,2. Auszug aus dem Berufs- oder Zentralregister (nicht älter als 3 Monatezum Ende der Teilnahmefrist),
3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monatezum Ende der Teilnahmefrist),
4. Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründengemäß §§ 23 und 24 VSVgV i. V. m. §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/04.16) zu Position 2 und 3: Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird und die Erklärung Waffenschein für Bewachungspersonalzu beantragen, Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) der Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) BAAINBw-B-V031, (vgl. Merkblatt BAAINBw-B 096a/04.2015), Eigenerklärung, dass die Anforderungen aus dem Merkblatt „Anleitung für die Geheimhaltungin der Wirtschaft“ akzeptiert und eingehalten werden, Eigenerklärung, dass:
— ausschließlich Personal eingesetzt wird:
—— das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass sich das Personal in Wort und Schrift in der deutschen Sprache verständigen kann,
—— für das ein Führungszeugnis vorliegt,
—— das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie- und Handelkammer erhalten hat,
—— das eine netsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und
—— dass über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend der vertraglichen Vorgaben verfügt,
— der Teilnehmer im Auftragsfall:
—— auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
—— als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
Referenzen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe:
— Ar. und Umfang der Leistung,
— Name der Auskunftsperson,
— Wertung der Leistung,
— Zeit der Leistungserbringung,
— Angaben, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Insgesamt sind genau 3 erfolgreiche Referenzen über die Bewachung von militärischen Liegenschaften, von ziviler kritischer Infrastruktur (z. B. Technische Basisstruktur zur energieversorgung wie AKW, Flughafen, sozioökonomische Dienstleistungsinfastrukturen wie Parlamen, Regierung) oder vergleichbaren Sicherheitsdienstleistung.
Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandat.
Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellten Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
Bei Einreichung von mehr oder weniger als 3 Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es werden nur 7 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Reihung wird auf Grund der eingereichten Referenzen vorgenommen. Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktgleichheit an siebter Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter erweitert.
Die Referenzen werden nach folgender Matrix bewertet:
— militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachaufgaben = 5 Punkte,
— millitärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachaufgaben = 4 Punkte,
— militärische Liegenschaft oder kritische Infastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachaufgaben = 3 Punkte,
— Sicherheitsleistungen mit Waffe = 2 Punkte,
— militärische Liegenschaft und kritische Infrastruktur jeweils ohne Waffe = 1 Punkt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit