Beschaffung eines wellenlängendispersiven Röntgenspektrometers
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.crc.tum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines wellenlängendispersiven Röntgenspektrometers
Das im Rahmen der Vergabe zu beschaffende wellenlängendispersive Röntgenspektrometer soll am Campus Garching bei München in das Gebäude Department Chemie geliefert und dort aufgebaut und installiert werden.
Lichtenbergstr. 4
85748 Garching b. München
Das im Rahmen der Vergabe zu beschaffende wellenlängendispersive Röntgenspektrometer soll am Campus Garching bei München in das Gebäude Department Chemie geliefert, aufgebaut und installiert werden. Zum Leistungsumfang des zu beschaffenden wellenlängendispersiven Röntgenspektrometers gehört:
— Anlieferung, Aufbau und Installation, einschließlich Akzeptanztest und Dokumentation,
— Einweisung und Schulung ausgewählter Mitarbeiter durch qualifizierte und spezialisierte Fachkräfte des Auftragnehmers im Hinblick auf Bedienung.
Sicherheitsaspekte und einfache Reparaturen (welche keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche haben),
— Unentgeltlicher Kundensupport mit kurzer Reaktionszeit (d.h. in der Regel innerhalb desselben Tages).
Die technischen Spezifkationen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen:
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes Anlage 2e abzugeben. Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Die Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert: Es ist je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
b) Aktueller Auszug der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Der Auszug darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen, der ebenfalls bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert: je ein Auszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Erklärung des Bewerbers über den Gesamtjahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Unternehmens und seinen Umsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) mit vergleichbaren auftragsgegenständlichen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil). Die Erklärung hat gesondert nach den Gesamtjahresumsätzen für das Unternehmen (sofern einschlägig) und nach den Umsätzen für die auftragsgegenständlichen Leistungen zu erfolge.
Gesamtjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) für das Unternehmen mit vergleichbaren auftragsgegenständlichen Leistungen. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze für die Mitglieder addiert. Die Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe einbezogen werden.
1. Auflistung der wesentlichen, vom Bieter in den letzten 3 Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) erbrachten, mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (aus abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten). Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu machen:
— Bezeichnung der Referenz mit Angabe der Objektbezeichnung, kurze Beschreibung des jeweiligen Projektes,
— Benennung des Referenzinhabers (auch öffentlicher/privater Auftraggeber),
— Benennung der beauftragten Leistungen,
— Land/Ort des Referenzprojektes,
— Ansprechpartner mit Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer beim Referenzgeber,
— Angabe, welche Leistungen in Eigenleistung und welche Leistungen durch Dritte durchgeführt wurden
Die Auflistung soll auf max. 5 Projekte, mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen, beschränkt werden.
2. Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen: Erklärung des Bieters, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist auf Anforderung nachzureichen.
Benennung von mindestens 3 Referenzen des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten 3 Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (Beschaffungsgegenstand) zum Gegenstand haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf Vollständigkeit sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten.
Die Angebote (sowohl Erstangebote, Folgeangebote und finale Angebote) und Teilnahmeanträge sind wie unter Ziffer I.3. beschrieben einzureichen. Die Angebote und Teilnahmeanträge müssen in Textform gem. § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel gem. § 10 VgV über die Online-Vergabeplattform „www.aumass.de“ übermittelt werden.
Textform gemäß § 126b BGB bedeutet, dass der Name der erklärenden Person bzw. des Unternehmens aus dem Angebot oder Teilnahmeantrag hervorgehen muss. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
Soweit in den einzelnen Anlagen gefordert ist daher an den dafür vorgesehenen Stellen die erklärende Person ggf. mit der jeweiligen Vertretungsmacht anzugeben.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. Auf nicht zugelassenem elektronischen Wege übermittelten Angebote und Teilnahmeanträge, wie E-Mail, Fernschreiben, Telebriefe, Telefaxe, Schreiben etc. sind nicht zugelassen.
Alle Unterlagen und Nachweise der Bewerber und Bieter, die im Rahmen des Vergabeverfahrens eingereicht werden, sind ausschließlich als „.pdf“-Format/Datei zu übersenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße,die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB)