Rahmenvereinbarung Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen Referenznummer der Bekanntmachung: LBD-20-15-118
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen
Kauf mit Lieferung, einschließlich örtlichem Aufstellen mit fachgerechter Montage und betriebsbereiter Übergabe von Bürodrehstühlen und Besucherstühlen an Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung.
Nordbayern
Nordbayern
Kauf mit Lieferung einschließlich örtlicher Aufstellung, fachgerechter Montage und betriebsbereiter Übergabe von Bürodrehstühlen und Besucherstühlen an die Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung im Gebiet Nordbayern.
Südbayern
Südbayern
Kauf und Lieferung einschließlich örtlicher Aufstellung, fachgerechter Montage und betriebsbereiter Übergabe von Bürodrehstühlen und Besucherstühlen an die Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung im Gebiet Südbayern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bürodreh- und Besucherstühle Nordbayern
Ort: Meßstetten-Tieringen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bürodreh- und Besucherstühle Südbayern
Ort: Meßstetten-Tieringen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]12