Batteriezelltechnikum (Glovebox-Cluster) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021ZV000008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 921550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Batteriezelltechnikum (Glovebox-Cluster)
Am Bayerischen Zentrum für Batterietechnik der Universität Bayreuth soll ein zentrales Großgerät zur Fertigung von Batteriezellen beschafft werden. Die Zellfertigung für Lithium-Ionen-Batterien und insbesondere von All-Solid-State-Batterien wird unter Argonatmosphäre stattfinden, da Empfindlichkeit gegenüber den Hauptbestandteilen der Luft (sowohl Stickstoff als auch Sauerstoff) besteht und gegenüber Luftfeuchtigkeit. Da von unterschiedlichen Arbeitsgruppen Materialien für unterschiedliche Schritte der Zellfertigung gemeinsam erforscht und entwickelt werden, ist es notwendig den gesamten Fertigungsprozess von Batteriezellen in einer gemeinsamen Anlage abzubilden (Batteriezelltechnikum). Dieses Batteriezelltechnikum muss daher in seiner Gesamtheit in einem Glovebox-Cluster mit einer durchgängigen Argonatmosphäre untergebracht sein, wobei zwischen Einheiten des Glovebox-Clusters Trennvorrichtungen, die geöffnet werden können, notwendig sind. Prinzipiell soll jedes Gloveboxmodul über (beheizbare) Schleusen und über den Transporttunnel zugänglich sein (s. Layout). Darüber hinaus sollen 2 separate Gloveboxen mit Analyse-Geräten vorhanden sein.
Die Zellfertigung für Lithium-Ionen-Feststoffbatterien erfordert Arbeiten unter hochreiner Argonatmosphäre (Spezifikation je < 1 ppm bei +/- 15 mbar), da Empfindlichkeit gegenüber N2, O2 und H2O-Dampf. Es ist notwendig den gesamten Fertigungsprozess von Batteriezellen in einer gemeinsamen Anlage abzubilden (Batteriezelltechnikum). Dieses Batteriezelltechnikum muss daher in seiner Gesamtheit (mit Prozessequipment) in einem Glovebox-Cluster mit einer durchgängigen Argonatmosphäre untergebracht sein, wobei die Module des Glovebox-Clusters durch ein Transportförderband verbunden sind (Leckrate < 1*10-5 mbar*L/s). Mit selben Spezifikationen sind Gloveboxen für die Analytik inklusive integrierter Geräte bereitzustellen. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der das Glovebox-Cluster herstellt und das Prozessequipment herstellt oder zukauft und integriert sowie Gewährleistung auch auf zugekauftes Equipment bietet.
Zusätzlich sind die Module Synthese I und II, Nassbeschichtung I und II (Slot-Die-Coater ca. <= 1 bis >=10 000 cP, Subtratheiz. bis 200oC, mikropor. Vak.-Chuck, Wiederholgenauigkeit Pos. < 10 mu-m; Siebdruck; heizbarer Kalander), Vorassemblierung (Elektrodenstanzeinheit, Ultraschall-Tab-Schweißgerät, Einzelblattstapler für variable Zellformate mit 2 Handschuhen bedienbar, automatisch, variable Geschwindigkeit), Elektrolytbefüllung (automatisiertes, reproduzierbares Befüllen und Verschließen beides unter Vakuum oder Inertgas möglich, FFKM-Dichtungen, Lecktestfunktion der Kammer, SPS-Steuerung, Genauigkeit <= +/- 0,5 mL, variable Füllbereiche 0 bis 250 mL, variable Zellformate, automatische Reinigung, Vortests bei Auftragnehmer erforderlich), Test&Zyklierung (integrierte Temperatur Testkammer, Impedanzspektromter 12 Kanäle mit Booster je bis 10A-Amplituden), EL-Cells (16 Experimentalzellen, Zelltester etc.), Substratreinigung und Oberflächenaktivierung über UV-O3 (Ozon), PVD-Beschichtung (ein Modul für Lithium, ein Modul für LIPON, Vortests bei Auftragnehmer erforderlich), Analytik (SEM/EDX, Rheometer mit Luftlager, Karl-Fischer-Titration), automatisches Inertgas-Transportsystem zwischen sämtlichen Modulen und die dazugehörigen Gasreinigungen inklusive Equipment und Gloveboxintegration aller Geräte zu fertigen oder zu beschaffen. Eine Sprachsteuerung aller Gloveboxfunktionen, Sicherheitskreise, vollständiges Zubehör und Ergonomie zur beidhändigen Bedienung in der Glovebox durch eine Person werden vorausgesetzt. Diverse Öfen mit Vakuumheiz- und Atmosphärenheizfunktion sowie Heizplatten (mit Softbakefunktion und Vakuumfunktion) sind in den Modulen zu integrieren. Gasreinigungen: geschlossener Umwälzbetrieb, aktive Druckregelung, Entfernung & Messung von N2, O2, H2O und VOC, Messung von N2: 0 bis 1000 ppm, Genauigkeit bis 100 ppm +/- 10 %, Boxspüleinrichtung (Timerfunktion, automat. Wechsel in Zirkulationsmodus, Lösemittelfilter+Sensoren (PID)). Alle Gerätschaften müssen von einer Person mit 2 Handschuhen bedienbar sein und für den Betrieb unter hochreinem Argon ausgelegt sein. Weitere Mindestanforderungen werden vom Auftraggeber erarbeitet und müssen als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung eines Angebotes erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Am 23.12.2020 wurde die Vorinformation 2020/S 250-623455 veröffentlicht, welche alle Informationen gem. § 38 Abs. Nr. 1-5 enthielt. Im anschließenden Verhandlungsverfahren wurde deshalb auf eine Auftragsbekanntmachung nach § 37 Abs. 1 verzichtet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Batteriezelltechnikum (Glovebox-Cluster)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.