Lieferung der Ersatzgeräte Metro-Cluster NetApp AFF-A250 einschließlich Festplattenshelfs sowie des Backup-Clusters NetApp FAS 2720
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung der Ersatzgeräte Metro-Cluster NetApp AFF-A250 einschließlich Festplattenshelfs sowie des Backup-Clusters NetApp FAS 2720
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Beschaffung eines primären Storage-Systems (Cluster) mit synchronen Spiegel als Leasing.
Das Backup System wird käuflich erworben.
Beide Systeme sind einschließlich 60 monatiger Wartung anzubieten, das Primär Cluster mit 60 monatigem Leasing.
Das bereits bestehende NETAPP Storage Cluster einschl. Backup System muss nahtlos und im laufenden Betrieb auf die beiden neu zu beschaffenden Storage Systeme integriert werden.
Landratsamt München
Lieferung der Ersatzgeräte Metro-Cluster NetApp AFF-A250 einschließlich Festplattenshelfs sowie des Backup-Clusters NetApp FAS 2720.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Es wurden zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft, die zur teilweisen Erneuerung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt waren. Ein Wechsel des Unternehmens hätte zu einer technischen Unvereinbarkeit geführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung der Ersatzgeräte Metro-Cluster NetApp AFF-A250 einschließlich Festplattenshelfs sowie des Backup-Clusters NetApp FAS 2720
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Müchen
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de