Überwachungssystem GUARDIAN
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE21H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überwachungssystem GUARDIAN
Da es über 100 verschiedene Tierversuchsvorhaben am HMGU gibt und die Verschiebung von Baumaßnahmen meist nicht möglich ist, sind Maßnahmen nötig, die den Einfluss von Bautätigkeiten auf Tierexperimente mildern können. Um den Einfluss von Bautätigkeiten auf den Stress der Versuchstiere, Tierzucht und Tierexperimente messen und interpretieren zu können wird beabsichtigt ein mit der bestehenden Infrastruktur kompatibles Überwachungssystem zu beschaffen. Besonders wichtige Parameter sind die Erfassung der Bewegungsaktivität als sensibelste Indikator für Störungen sowie physikalische Parameter zwecks Quantifizierung von störungsrelevanten Größen, wie Schall, Vibration (Körperschall), aber auch Temperatur und Luftfeuchte.
— Kompatibilität mit IVC Regalen des Typ DGM, die am Zentrum alleinig eingesetzt werden. Nachrüstbarkeit der DGM Gestelle mit den Komponenten,
— Aufzeichnung von Temperatur Luftfeuchte, Schall, Ultraschall, Vibration, Licht, Anwesenheit eines Menschen im Raum 24/7 mit Übertragung der Werte auf den virtuellen Server.
— Alarmfunktion bei Über- oder Unterschreiten von Schwellenwerten bei allen Parametern durch die Software,
— Berührungslose Aufzeichnung der Tieraktivität im ansonsten unveränderten Käfig („Homecage“) mittels EMS Technologie.
— Kabellose Übertragung der Daten an einen virtuellen Server im Rechenzentrum,
— Auswertesoftware, die alle Daten integrieren kann,
— Mit der Hardware kompatible Software zur Aufzeichnung und Auswertung aller erhobener Daten,
— Zur Verfügung stellen eines Speicherplatzes für die angefallenen Daten, Datensicherheit und Sicherungskopien,
— Fernwartung der Hardware- und Softwarekomponenten,
— Es muss mindestens ein Teil des Überwachungssystems mobil sein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich um eine Erweiterung eines bereits bestehenden Käfigsystems um ein dazu kompatibles Überwachungssystem.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hohenpeißenberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information