Mobile Reinstgasversorgungsanlage für das Labor für Fahrzeugantriebe
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Reinstgasversorgungsanlage für das Labor für Fahrzeugantriebe
Auftragsgegenstand ist eine mobile Reinstgasversorgungsanlage zur Versorgung von hochempfindlichen Messgeräten mit Betriebs- und Reinstgasen sowie Druckluft. Die mobile Reinstgasanlage muss in der Lage sein, die vorhandenen Horiba-Messgeräte und neu anzuschaffende Abgasmessgeräte mit 25 Reinstgasen (Genauigkeitsanforderungen +/- 1 ppm), 4 Betriebsgasen sowie Druckluft zu versorgen und dabei eine hochgenaue Regelung über die vorhandenen KS Motoren- und Rollenprüfstände zu ermöglichen. Zudem muss die Anlage einerseits mobil sein, andererseits in den Sicherheitskreis der Motoren- und Rollenprüfstände eingebunden werden.
Da das Ziel der Forschung innerhalb der DTEC-Projekte MORE und ELAPSED auch die Entwicklung einer vernetzten Forschungsinfrastruktur ist, wird eine Offenlegung der Architektur, der Software sowie der Algorithmen der Gasversorgung insbesondere im sicherheitskritischen Bereich benötigt.
Im Labor für Fahrzeugantriebe der Fakultät für Maschinenbau werden auf neuen, modernen Prüfständen für Fahrzeuge, Motoren und Brennstoffzellen und während des realen Fahrbetriebs auf der Teststrecke neue Antriebskonzepte zur Nutzung alternativer Kraftstoffe (Methanol, Ethanol, Wasserstoff) erforscht und den Studierenden in der Lehre nahegebracht. Dabei ist die hochgenaue und reproduzierbare Messung der CO2- und Schadstoffemissionen in äußerst geringen Konzentrationen für post-Euro-6-Anwendungen ein Schlüssel für innovative Konzepte. Neben den heute gesetzlich limitierten Schadstoffen wie HC, CO, NO, NO2, Partikelmasse- und anzahl müssen für die Zukunft auch N2O, NH3, H2, CH2O, Alkohol- und Etherverbindungen sowie Partikel aus Bremsen- und Reifenabrieb nahe der Nachweisgrenze erfasst werden. Für die dafür notwendigen hochempfindlichen Messgeräte wird eine Versorgung mit Betriebs- und Reinstgasen sowie Druckluft benötigt. Diese muss in der Lage sein, die vorhandenen Horiba-Messgeräte und neu anzuschaffenden Abgasmessgeräte mit 25 Reinstgasen (Genauigkeitsanforderungen +/- 1 ppm), 4 Betriebsgasen sowie Druckluft zu versorgen und dabei eine hochgenaue Regelung über die vorhandenen KS Motoren- und Rollenprüfstände zu ermöglichen. Zudem muss die Anlage einerseits mobil (Einsatz in verschiedenen Prüfständen) sein, andererseits in den Sicherheitskreis der Motoren- und Rollenprüfstände eingebunden werden.
Da das Ziel der Forschung innerhalb der DTEC-Projekte MORE und ELAPSED auch die Entwicklung einer vernetzten Forschungsinfrastruktur (Vernetzung der Prüfstände und deren Regelung über verschiedene Standorte auf dem Campus der UniBw M) ist, wird eine Offenlegung der Architektur, der Software sowie der Algorithmen der Gasversorgung insbesondere im sicherheitskritischen Bereich benötigt.
Hieraus ergeben sich die folgenden besonderen technischen Anforderungen, die nebeneinander vorliegen müssen, um die Anforderungen der UniBw M zu erfüllen:
1. Mobile Reinstgasanlage zur Einbindung in verschiedene Prüfstände;
2. Versorgung von Messgeräten mit 25 Reinstgasen mit einer Genauigkeit von +/- 1 ppm, zusätzlich Versorgung mit 4 Betriebsgasen und Druckluft;
3. Einbindung der Regelung in die Sicherheitsarchitektur des Gebäudes und der Prüfstände;
4. Einbindung der Regelung in vernetzte, dezentrale Prüfstandarchitektur mit Echtzeitkommunikation;
5. Offenlegung der Architektur, der Software sowie der Algorithmen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die UniBw M hat eine europaweite Marktrecherche zu Reinstgasversorgungsanlagen durchgeführt. BMW hat das Labor für Fahrzeugantriebe mit technischen Informationen unterstützt und kann sich auf Erfahrungen aus dem weltweiten Betrieb einer großen Anzahl von Fahrzeug- und Motorprüfständen sowie Testfahrzeugflotten berufen und hat daher einen aktuellen Marktüberblick.
In Europa sind in der Automobilindustrie nur 3 Unternehmen tätig, die grundsätzlich die notwendige Erfahrung und Expertise im Bereich komplexer Gesamtsysteme zur Reinstgasversorgung in Forschung und Entwicklung besitzen:
— Drägerwerk AG & Co. KGaA (Dräger),
— Linde AG, Gases Division (Linde),
— JA Gastechnology GmbH (JAG).
Die europaweite intensive Marktrecherche hatte zum Ergebnis, dass zwar alle in Frage kommenden Unternehmen die Anforderungen 1, 2, 3 und 4 als Einzelanforderungen sehr gut erfüllen, Linde und Dräger jedoch die Anforderung 4 (Einbindung der Regelung in eine vernetzte, dezentrale Prüfstandarchitektur mit Echtzeitkommunikation) nicht in Kombination mit der Anforderung 1 (Mobile Anlage zur Einbindung in verschiedene Prüfstände) erfüllen. Zudem legen Linde und Dräger die Architektur, die Software sowie die Algorithmen nicht offen, obwohl dies für die vernetzte Forschungsinfrastruktur innerhalb der DTEC-Projekte MORE und ELAPSED zwingend notwendig ist.
Lediglich die Reinstgasversorgungsanlage von JAG erfüllt alle 5 Anforderungen kumulativ.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgwedel
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30938
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.