Streak-Kamera Technische Physik 2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-wuerzburg.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Streak-Kamera Technische Physik 2021
Streak Kamera System mit Synchroscan Zeitauflösung <1 ps und dualer Deflektionseinheit für Photonenkorrelationsmessungen mit einer CCD-Kamera mit >100fps.
Universität Würzburg
Lehrstuhl für Technische Physik
Am Hubland
97074 Würzburg
Der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – beabsichtigt die Beschaffung einer Streak-Kamera für den Lehrstuhl für Technische Physik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg zu vergeben.
1. Wir planen mit der Kamera ultraschnelle Effekte in Halbleitermikro- und nanostrukturen zu Untersuchen. Hierfür ist eine bestmögliche Zeitauflösung <1 ps essentiell. Eine solche Auflösung wird nur von der Firma Hamamatsu angeboten.
2. Mit dem Kamerasystem sollen sog. Korrelationsmessungen durchgeführt werden, wobei statistische Auswertungen mit einer zweiten Ablenkachse möglich werden. Für die statistische Auswertung ist das Dunkelrauschen von höchster Bedeutung. Hamamatsu hat dieses Verfahren pioniert und bietet als einziger Hersteller eine röhreninterne Mikrokanalplatte an und kann deshalb auf einen externen Bildverstärker verzichten und damit die Dunkelzählrate um einen Faktor von 2 (mindestens) bis 10^5 gegenüber herkömmlichen Systemen verbessern.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nur das Gerät der Firma Hamamatsu erfüllt die unter II.2.4) erläuterten Alleinstellungsmerkmale, die für die geplanten Forschungen notwendig sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Herrsching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland