Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Tuntenhausen. Referenznummer der Bekanntmachung: 8545-003-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuntenhausen
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 8067 / 9070-35
Fax: +49 8067 / 9070-55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tuntenhausen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tuntenhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Tuntenhausen.
Ausgeschrieben werden die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in den unter Ziff. II.1.1) genannten Ausbaugebieten. Art und genauer Umfang des Auftrags, definierte Mindestbandbreiten konkrete Fördergrundlage (weiße NGA-Flecken) bestimmt sich nach den Angaben dieser Bekanntmachung nach Ziff. II.2.ff).
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i. V. m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der in der Ziff. II.2.5 sowie der Leistungsbeschreibung (dort Ziff. III) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens ganz oder losweise der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes für das betreffende, losweise Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid über die Förderung in abschließender Höhe des Bundesfördermittelgebers, sowie der Zuwendungsbescheid über die Kofinanzierung des Freistaates Bayern durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurden.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Tuntenhausen.
Tuntenhausen
Beim Ausbaugebiet Los 1 handelt es sich um insgesamt 121 ausgewiesenen Adressen (siehe Adressliste in Anlage 3) an weiße NGA-Flecken i.S.d. RL BMVI, welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI) im Ausbaugebiet zu tätigen sind.
Die Adressen des Los 1 liegen in den Ortsteilen Ostermünchen, Weiching, Moosmühle, Eisenbartling, Großrain, Karlsried, Knogl, Schlafthal und Schweizerberg.
Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.
Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).(Anforderung gem. Ziff. 5.1 RL BMVI).
Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z. B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z. B. Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und Übertragungsgeschwindigkeit (z. B. skalierbare Bandbreiten für Backbone-Anbindung und Verteilnetz).
Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann.
Der abzuschließende Muster-Kooperationsvertrag des Bundes sieht eine Zweckbindungsfrist der zu zahlenden Wirtschaftlichkeitslücke entsprechend Ziff. 3.1 der RL BMVI für einen Zeitraum von insgesamt sieben Jahren vor, innerhalb welcher der Netzbetreiber einen durchgehenden Netzbetrieb aufrechterhalten muss. Die Zweckbindungsfrist beginnt mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebten darauffolgenden Kalenderjahres.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bzgl. Los 1 bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von ab ca. [Betrag gelöscht] EUR wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Die Anforderungen der RL BMVI, sowie des Zuwendungsbescheides in vorläufiger Höhe vom 1.3.2021 (Az. 832.5/3-21 09By300642) sowie der darin genannten Nebenbestimmungen sind vom Netzbetreiber einzuhalten.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Tuntenhausen.
Tuntenhausen
Beim Ausbaugebiet Los 2 handelt es sich um insgesamt 131 ausgewiesenen Adressen (siehe Adressliste in Anlage 3) an weiße NGA-Flecken i.S.d. RL BMVI, welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI) im Ausbaugebiet zu tätigen sind.
Die Adressen des Los 2 liegen in den Ortsteilen Söhl, Nordhof, Hopfen, Wenig, Hohenthann, Guperding, Höglhaus, Voglried, Bach, Oed, Hörmating, Haus, Holzbichl, Oberrain, Pangraz, Seisrain, Tuntenhausen, Emling, Fischbach, Fuchsholz, Kronbichl, Bichl und Schwaig.
Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.
Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).(Anforderung gem. Ziff. 5.1 RL BMVI).
Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z. B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z. B. Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und Übertragungsgeschwindigkeit (z. B. skalierbare Bandbreiten für Backbone-Anbindung und Verteilnetz).
Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann.
Der abzuschließende Muster-Kooperationsvertrag des Bundes sieht eine Zweckbindungsfrist der zu zahlenden Wirtschaftlichkeitslücke entsprechend Ziff. 3.1 der RL BMVI für einen Zeitraum von insgesamt sieben Jahren vor, innerhalb welcher der Netzbetreiber einen durchgehenden Netzbetrieb aufrechterhalten muss. Die Zweckbindungsfrist beginnt mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebten darauffolgenden Kalenderjahres.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bzgl. Los 2 bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von ab ca. [Betrag gelöscht] EUR wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Die Anforderungen der RL BMVI, sowie des Zuwendungsbescheides in vorläufiger Höhe vom 1.3.2021 (Az. 832.5/3-21 09By300642) sowie der darin genannten Nebenbestimmungen sind vom Netzbetreiber einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
c) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
g) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden.
h) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
i) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
j) Jahresabschlüsse oder Bilanzen des bewerbenden Unternehmens jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die sich auf die Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes erstrecken, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor (§ 45 Abs. 4 Nr.4 VgV).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
k) Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Die Mindestanzahl der Referenzen muss für jeden der Leistungsteile Bau und Betrieb von Gigabit-Netzen gesondert nachgewiesen werden. Kann ein Bewerber nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggf. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragsnehmern nachzuweisen.
l) Erklärung über die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) einschließlich indikativer Angabe von Vorleistungspreisen. Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang) möglich sein müssen. Alternativ zum physisch entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung kann auch ein von der EU-Kommission genehmigter virtueller Zugang (VULA) ermöglicht werden.
Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen im Rahmen der Angebots- / Netzplanung durchgeführt wurde.
Ansonsten gelten die Regelungen der ergänzenden Ausschreibungsunterlagen, wie z. B. der Leistungsbeschreibung, welche zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an alle zugelassenen Teilnehmer versendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013, sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (RL BMVI in der Fassung vom 18.8.2020). Das offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i. V. m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV durchgeführt.
Aufgeforderte Anbieter sollen ein Angebot zur Herstellung einer Breitbandversorgung einreichen, welches eine detaillierte Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Ein Angebot über den Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur hat den Netzabschluss beim Kunden mit zu umfassen; entsprechend sind die Investitionskosten bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) in der Wirtschaftlichkeitslücke berücksichtigungsfähig.
Für die Wirtschaftlichkeitslücke haben die Anbieter das bereit gestellte Muster zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Das Angebot hat sämtliche im Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an den Auftraggeber enthaltenen Vorgaben inklusive der Nebenbestimmungen einzuhalten und umzusetzen. Die Nichteinhaltung einer Vorgabe kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen. Im Übrigen gelten die Mindestbedingungen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" und der NGA-Rahmenregelung.
Die Auftragsvergabe erfolgt nur, soweit ein Zuwendungsbescheid in abschließender Höhe des BMVI sowie ein entsprechender Kofinanzierungsbescheid des Freistaates Bayern erlassen werden. Die Antragsstellung erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots. Die Bewilligung dauert bis zu 4 Monate, eine entsprechend lange Bindefirst ist daher erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html