Rahmenvereinbarung GABY – Leistungen zur Pflege und Weiterentwicklung des IT-Systems GABY-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000165
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung GABY – Leistungen zur Pflege und Weiterentwicklung des IT-Systems GABY-Plattform
Rahmenvereinbarung zur Pflege und Weiterentwicklung des IT-Systems GABY-Plattform.
Rahmenvereinbarung GABY – Leistungen zur Pflege und Weiterentwicklung des IT-Systems GABY-Plattform.
Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich mit, wenn er von dieser Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Vertragsbeginn zum 1.11.2021. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es jedoch zu leichten Verzögerungen kommen. Der Vertrag beginnt frühestmöglich, mit Zuschlagserteilung. Die Laufzeit beträgt mindestens 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich mit, wenn er von dieser Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Als Bewertungsmethode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die Erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 angewendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert),
— Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung).
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Thema: Fachkunde
— Referenzprojekte,
— Fachkunde Softwarearchitektur,
— Fachkunde Programmierung und Entwicklungsumgebungen,
— Fachkunde Datenbanken,
— Fachkunde Geodaten,
— Fachkunde Mobile Apps,
— Stand der Technik und Fortbildung.
Thema: Leistungsfähigkeit des Unternehmens
— Unternehmensdarstellung,
— Mitarbeiteranzahl,
— Unternehmensentwicklung,
— Projektinfrastruktur.
Eine Auflistung und Beschreibung der detaillierten Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Deep-Link:
https://www.lfu.bayern.de/ausschreibungen/doc/eignungskriterien/8.pdf
Es gelten alle Eignungskriterien als bestanden, wenn die Bieterantwort gemäß des definierten Zielerfüllungsgrades jeweils mindestens Zufriedenstellend ist (entsprechend 3 BP und mehr).
Ausnahme bilden die Referenzprojekte:
Ein Bieter ist geeignet, wenn die 2 folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) Alle 3 bewerteten Abschnitte werden erfüllt (Details siehe Vorlage), wobei diese Erfüllung kumuliert über alle eingereichten Referenzen betrachtet wird. Es muss jeder bewertete Abschnitt
Mindestens einmal in einer der eingereichten Referenzen erfüllt sein.
b) Alle als „elementar“ festgelegten Einzelfragen (in der Vorlage mit * gekennzeichnet) müssen über alle eingereichten Referenzen kumuliert positiv beantwortetet werden.
Wenn der Bieter keine Projektreferenz(en) einreicht, oder wenn die eingereichten Referenzen nicht die genannten Bedingungen erfüllen, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [removed], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.