Notfallregister (NFR), Ausschreibung des wissenschaftlichen Dienstes Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-11-20-09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Notfallregister (NFR), Ausschreibung des wissenschaftlichen Dienstes
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) plant die Einführung eines Notfallregisters (NFR) mit dem Ziel, für wissenschaftliche Untersuchungen in der Notfallmedizin und der notfallmedizinischen Versorgung belastbare, statistisch fundierte Aussagen zu erlangen. Der gesetzliche Auftrag des Vorhabens wird durch entsprechende Ergänzungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) geschaffen.
Dazu sollen in einem weitgehend automatisierten Verfahren entlang der gesamten Rettungskette von der Notrufannahme in den Integrierten Leitstellen (ILS) über den Einsatz des Rettungsdienstes bis zu den behandelnden Kliniken zu jedem Notfall umfassende Datensätze erfasst werden, die im Anschluss in anonymisierter Form für die Auswertung bereitgestellt werden. Die Kenntnis dieser Variablen und ihrer Zusammenhänge ist notwendig, um eine angemessene, zeitgemäße und für die Solidargemeinschaft wirtschaftlich tragbare Versorgung von Notfallpatienten sicherstellen zu können.
Der Beurteilungsmaßstab für diese Variablen muss deren Auswirkung auf den Notfallpatienten sein. Dessen professionelle Versorgung beginnt bei den ILS und geht über die Alarmierung bis hin zum Eintreffen des Rettungsdienstes und des Notarztes. Sie endet jedoch nicht mit der Einlieferung in die Notaufnahme, da Diagnose und Weiterbehandlung in der Regel im Krankenhaus erfolgen. Will man die Wirksamkeit, Effizienz und Sicherheit unterschiedlicher Maßnahmen und Entscheidungen entlang der Rettungskette sowie die Auswirkungen der notfall-medizinischen Versorgungsplanung auf den Patienten beurteilen, so erfordert dies eine Betrachtung medizinischer Daten über die präklinische Phase hinaus.
Die Zusammenführung von Daten aus der präklinischen Phase mit Daten aus den Krankenhäusern in einem NFR soll die erforderlichen wissenschaftlichen Untersuchungen in Notfallmedizin und notfallmedizinischer Versorgung ermöglichen.
Für die Umsetzung dieses Vorhabens plant das StMI den Aufbau eines IT-Systems, dem die Daten von ILS, Rettungsmitteln und Krankenhäusern über einheitliche Schnittstellen und direkte Netzanbindungen geliefert werden. Aufgabe des IT-Systems ist die Annahme und Anonymisierung der Daten, die Datenhaltung im NFR sowie die Bereitstellung von Methoden und Werkzeugen für ihre Auswertung.
Zur Nutzung des NFR berechtigt sind das StMI in seiner Funktion als oberste Rettungsdienstbehörde, die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) sowie die Ärztlichen Bezirksbeauftragten Rettungsdienst (ÄBRD) und der Ärztliche Landesbeauftragte Rettungsdienst (ÄLBRD), die meldepflichtigen Krankenhäuser und das Landesamt für Statistik. Auf Antrag und für wissenschaftliche Zwecke können auch öffentliche und nichtöffentliche dritte Stellen Auswertungen des Datenbestands des NFR nutzen.
Für den operativen Betrieb und die kontinuierliche Nutzung des NFR plant das StMI die Einrichtung eines wissenschaftlichen Dienstes.
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist die wissenschaftliche Begleitung des AG beim Aufbau des Datenbestands des NFR und Nutzung der Daten. Ebenfalls Aufgabe des wissenschaftlichen Dienstes ist der fachliche Betrieb der Anwendung NFR sowie der Datenannahmestelle. Der fachliche Betrieb umfasst insbesondere den First- und Second-Level-Support für die zur Auswertung der Ergebnisse des NFR berechtigten Nutzer und die Betreuung der Datenlieferanten.
Der Beschaffungsgegenstand „wissenschaftlicher Dienst“ umfasst also die wissenschaftliche Auswertung der erhobenen Daten und den fachlichen Betrieb mit den Teilen fachlicher Anwendungsbetrieb und technisch-organisatorischer Betrieb. Um einen reibungslosen Übergang von der Realisierungsphase des NFR in die Nutzungsphase zu gewährleisten, beginnen die Leistungen des wissenschaftlichen Dienstes bereits mit der Begleitung der Realisierung des IT-Systems NFR.
Siehe II.1.4) Kurze Beschreibung.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bei dem die Zentrale Vergabestelle im Teilnahmewettbewerb in der ersten Stufe 3 Bewerber aufgrund ihrer Eignung auswählt und diese dann zur Angebotsabgabe auffordert. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind wegen Punktgleichheit mehr als 3 Bewerbungen bestplatziert, werden alle diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert:
1. Angaben zum Bewerber: Der Bewerber wird gebeten, die im folgenden gelisteten Angaben zum Unternehmen zu machen (maximal 4 DIN A4-Seiten je Unternehmen). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe durch Unterauftragnehmer sind diese Angaben durch alle beteiligten Unternehmen zu erbringen.
— Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur),
— Leistungsspektrum und Kerngeschäft,
— Falls zutreffend: Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen,
— Für das Erbringen der Leistung vorgesehene Bereiche des Bewerbers.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern oder bei Bewerbergemeinschaften ist die Verteilung der Aufgaben und Kompetenzschwerpunkte zwischen den beteiligten Organisationen für die Leistungserbringung für das vorliegende Vorhaben darzustellen.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers
Am bestplatziertesten sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der bekanntgemachten Eignungskriterien die meisten Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten.
Ein Bewerber kann maximal 100 Punkte erreichen. Gefordert ist eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten. Bewerber, die weniger als 40 Punkte erreichen, sind nicht geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Anmerkung: Sofern Referenzen eines Bewerbers für mehrere der geforderten Nachweise relevant sind, können diese auch mehrfach genannt werden.
2.1 Personelle Ausstattung
Anzugeben ist jeweils die Mitarbeiterzahl in den für das Erbringen der Leistung vorgesehenen Bereichen des Bewerbers im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, z. B. 2019 (max. 10 DIN A4-Seiten).
Gesamtzahl der Mitarbeiter: Geforderte Mindestanzahl: 30
Anzahl der Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkt mit Bezug zur Notfallversorgung:
— Geforderte Mindestanzahl: 10,
— Bewertungspunkte:
—— 2 Punkte bei mehr als 20 Mitarbeitern,
—— 4 Punkte bei mehr als 50 Mitarbeitern,
—— 5 Punkte bei mehr als 100 Mitarbeitern.
Anzahl der Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkt mit Bezug zu datenverarbeitenden Systemen, Datenanalyse und/oder Registern:
— Geforderte Mindestanzahl: 10,
— Bewertungspunkte:
—— 2 Punkte bei mehr als 20 Mitarbeitern,
—— 4 Punkte bei mehr als 50 Mitarbeitern,
—— 5 Punkte bei mehr als 100 Mitarbeitern.
Anzahl der Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkt in der medizinischen Forschung:
— Geforderte Mindestanzahl: 5,
— Bewertungspunkte:
—— 2 Punkte bei mehr als 10 Mitarbeitern,
—— 4 Punkte bei mehr als 20 Mitarbeitern,
—— 5 Punkte bei mehr als 50 Mitarbeitern.
Mitarbeiter, deren Tätigkeitsschwerpunkt mehreren Kategorien zuzuordnen ist, sind in jeder der Kategorien mitzuzählen.
2.1.1 Wissenschaftliche Projekte
Der Bewerber wird um Angabe von wissenschaftlichen Projekten gebeten, an denen die für das Erbringen der Leistung vorgesehenen Bereiche des Bewerbers beteiligt sind oder waren. Zu jedem der referenzierten Projekte wird eine Kurzdarstellung (je max. 1 DIN A4-Seite) erbeten.
Die referenzierten Projekte müssen folgenden Kriterien genügen:
— Der inhaltliche Schwerpunkt liegt im Bereich der Notfallversorgung,
— Der Projektumfang muss ein Arbeitsvolumen von mindestens einem Personenjahr umfassen,
— Bei bereits beendeten Projekten darf der Abschluss des Projekts nicht vor 2016 liegen,
— Bei noch laufenden Projekten darf der Start des Projekts nicht später als 2019 stattgefunden haben.
Durch den Bewerber sind mindestens 2 und maximal 5 wissenschaftliche Projekte anzugeben.
Mindestens eines der Projekte wird/wurde durch Personal des Bewerbers oder seines eignungsleihenden Unterauftragnehmers geleitet.
Die Anzahl der angegebenen wissenschaftlichen Projekte wird wie folgt bewertet:
— Bewertungspunkte:
—— 8 Punkte bei Angabe von 3 Projekten,
—— 15 Punkte bei Angabe von 4 Projekten,
—— 20 Punkte bei Angabe von 5 Projekten.
2.1.2 Publikationen zur Notfallversorgung
Der Bewerber wird um Angabe von medizinisch-wissenschaftlichen Publikationen gebeten, an denen die für das Erbringen der Leistung vorgesehenen Bereiche des Bewerbers beteiligt waren. Erbeten wird eine Liste der Publikationen.
Die referenzierten Publikationen müssen folgenden Kriterien genügen:
— Der inhaltliche Schwerpunkt liegt im Bereich der Notfallversorgung,
— Die Veröffentlichung erfolgte in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift oder auf einem wissenschaftlichen Kongress,
— Das Veröffentlichungsdatum liegt nicht vor 2015,
— Der Erstautor war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Mitarbeiter des Bewerbers.
Die Anzahl der angegebenen wissenschaftlichen Publikationen wird wie folgt bewertet:
— Geforderte Mindestanzahl: 5,
— Bewertungspunkte:
—— 8 Punkte bei Angabe von 10 Publikationen,
—— 13 Punkte bei Angabe von 15 Publikationen,
—— 17 Punkte bei Angabe von 20 Publikationen,
—— 20 Punkte bei Angabe von 25 Publikationen.
(Fortführung in III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
(Im Preisblatt sind 500 Tagessätze hinterlegt): Tagessatz für Personal des wissenschaftlichen Dienstes (Tagessatz (pro Arbeitstag zu 8 Stunden) als Gesamtvergütung der Leistung einschließlich aller Material-, Reise- und sonstigen Nebenkosten).
Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Der Bieter wird gebeten, für seine Angebotserstellung von den folgenden Eckdaten für die Realisierung des IT-Systems NFR auszugehen:
Q1/2022 Beauftragung und Beginn der Feinspezifikationsphase;
Ab Q2/2022 Umsetzung des Systems;
Ab Q4/2022 Systemtests;
Q2/2023 Probebetrieb mit anschließender Endabnahme.
Die Leistungserbringung des wissenschaftlichen Dienstes beginnt mit der Begleitung der Realisierung des IT-Systems NFR, und erstreckt sich ab Inbetriebnahme des IT-Systems NFR über den Zeitraum von 10 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien siehe II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden sowie die Fortsetzung in III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Eignungskriterien siehe II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden sowie die Fortsetzung in III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Eignungskriterien siehe II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden.
(Fortführung von II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden)
2.1.3 Referenzprojekte zu Datenverarbeitung und Betrieb von IT-Systemen
Der Bewerber wird um Angabe von Tätigkeits-/Projektreferenzen über den Betrieb von IT-Systemen gebeten, an denen die für das Erbringen der Leistung vorgesehenen Bereiche des Bewerbers beteiligt sind oder waren.
Zu jedem der referenzierten Projekte wird eine Kurzdarstellung (je maximal 2 DIN A4-Seiten) erbeten, die eine Darstellung der Projektinhalte sowie Aussagen zu den unten angegebenen Kriterien umfasst. Außerdem anzugeben sind jeweils der Auftraggeber einschließlich eines auskunftsfähigen Ansprechpartners (mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer) sowie Beginn und Ende der Arbeiten.
Die referenzierten Projekte müssen folgenden Kriterien genügen:
— Der inhaltliche Schwerpunkt liegt im Bereich der Sammlung, Auswertung und Analyse großer Datenmengen,
— Das bearbeitete Datenvolumen muss mindestens 1 000 Datensätze umfassen,
— Bei bereits beendeten Projekten darf der Abschluss des Projekts nicht vor 2016 liegen,
— Bei noch laufenden Projekten darf der Start des Projekts nicht später als 2018 stattgefunden haben.
Durch den Bewerber sind mindestens 2 und maximal 5 Referenzprojekte anzugeben.
Mindestens eines der Referenzprojekte wird/wurde durch Personal des Bewerbers oder seines eignungsleihenden Unterauftragnehmers geleitet.
Die Anzahl der angegebenen wissenschaftlichen Projekte wird wie folgt bewertet:
— Bewertungspunkte:
—— 2 Punkte bei Angabe von 3 Projekten,
—— 4 Punkte bei Angabe von 4 Projekten,
—— 5 Punkte bei Angabe von 5 Projekten.
Für die folgenden Kriterien werden pro Referenzprojekt weitere Bewertungspunkte vergeben:
Umfang des vom IT-System bearbeiteten Datenvolumens
— Bewertungspunkte je Referenzprojekt:
—— 1 Punkt, wenn das Datenvolumen 10 000 Datensätze übersteigt.
Das IT-System dient dem Erfassen und Zusammenführen von Daten aus mehreren Quellen
—— 1 Punkt je Referenzprojekt.
Das IT-System dient der Erfassung und Verarbeitung von Daten aus dem medizinischen Bereich
— Bewertungspunkte je Referenzprojekt:
—— 1 Punkt, wenn Daten aus dem medizinischen Bereich verarbeitet werden,
—— 1 Punkt, wenn Daten aus dem Bereich der Notfallversorgung verarbeitet werden,
—— 1 Punkt, wenn Observationsdaten verarbeitet werden,
—— 1 Punkt, wenn es sich um elektronische Patientendaten handelt.
Das IT-System dient der Erstellung von turnusmäßigen Auswertungen und Trendanalysen
—— 1 Punkt je Referenzprojekt.
Das IT-System nutzt innovative Analysemethoden, wie bspw. Methoden der künstlichen Intelligenz oder der föderierten Analyse
—— 1 Punkt je Referenzprojekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eigenerklärungen im Formblatt L 124:
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 [removed], Fax-Nr.: +49 [removed], E-Mail: [removed] zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.