Hygienebeauftragter (m/w/d) für die Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen in Schwaben Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-11_HYG _03/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hygienebeauftragter (m/w/d) für die Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen in Schwaben
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Dienstleistung eines Hygienebeauftragten (m/w/d) für die Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts- Dependancen für Asylbewerber im gesamten Regierungsbezirk Schwaben aus.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Tätigkeit des Hygienebeauftragten (m/w/d) für die von ihm im Regierungsbezirk Schwaben betriebenen Gemeinschaftsunterkünften und ANKER-Dependancen, die der Unterbringung von Asylsuchenden dienen, aus. Der Freistaat Bayern betreibt im Regierungsbezirk derzeit rund 80 Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen. Für diese Einrichtungen und Unterkünfte wird ein Hygienebeauftragter (m/w/d) ausgeschrieben, der das Hygienemanagement als ständiger Ansprechpartner der Einrichtungsleitungen in jeglichen Hygienefragen und zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen übernimmt. Zu den Aufgaben des Hygienebeauftragten zählen:
— Ausarbeitung eines Hygieneplans iSd § 36 Abs. 1 IfSG auf der Grundlage einer Hygienebegehung (Erstbegehung) für die betreffenden Einrichtungen oder Unterkünfte (und für ggf. vorhandene Quarantäne-Einrichtungen) und dessen regelmäßige Fortschreibung,
— Folgebegehungen zur Überprüfung des Ist-Zustands mit dem Hygieneplan als Soll-Zustand,
— Hygieneunterweisungen und Schulungen von externen Dienstleistern,
— Beratung zu Beschaffung und Umgang mit Desinfektionsmitteln,
— Kontakt mit zuständigen Behörden (insb. örtlichen Gesundheitsämtern),
— Dokumentation der Tätigkeit als Hygienebeauftragter.
Bei der Auftragsausführung ist Personal einzusetzen, das über eine erfolgreiche abgeschlossene Fortbildung als Hygienebeauftragte sowie möglichst über eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Hygienefachkraft und eine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt. Die Einzelheiten sind dem Dienstleistungsvertrag mit Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.