Nichtoffener, städtebaulich-freiraumplanerischer Planungswettbewerb München „Wohnsiedlungen Moosach“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgsm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, städtebaulich-freiraumplanerischer Planungswettbewerb München „Wohnsiedlungen Moosach“
Die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München hat beschlossen, im Stadtbezirk 10 Moosach, Vorbereitende Untersuchungen (VU) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ durchzuführen.
In einem ca. 35 ha großen Teilgebiet des Untersuchungsbereichs südlich der Dachauer Straße finden sich zeilenförmige Wohnanlagen aus den 40er bis 60er Jahren des 20. Jahrhunderts, mit ca. 2 700 Wohneinheiten und rund 5 650 Einwohner*innen. Die vorwiegend 3 bis 6-geschossige Wohnbebauung weist teilweise Sanierungs- und Aufwertungsbedarf hinsichtlich des baulichen Standards auf. Aufgrund der geringen baulichen Dichte besteht zudem Entwicklungspotenzial für eine qualifizierte Bestandsentwicklung durch Aufstockung und Neubau. Die Grün- und Freiflächen im Wohnumfeld sind aufgrund der geringen Gestaltqualität, und Ausstattung sowie der begrenzten Flächengrößen nur eingeschränkt für Aufenthalt, Erholung und Spiel geeignet; hier besteht ein hohes Aufwertungspotential. Aspekte der Nachhaltigkeit sollen essentieller Bestandteil der Planung sein. Als wichtiger Baustein für die nachhaltige Entwicklung sind insbesondere die Belange des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des dezentralen Regenwassermanagements zu berücksichtigen.
Aufgrund der besonderen soziodemografischen Bevölkerungsstruktur stellt sich auch die zentrale Frage, wie die bestehende Siedlung mit ihren Bewohner*innen und die Nachverdichtungen mit den neu hinzukommenden Bewohner*innen zu einem gemeinsamen Quartier zusammenwachsen können.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, städtebaulichfreiraumplanerischer Planungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 mit einem vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Die wesentlichen Wettbewerbsleistungen sind voraussichtlich:
— Strukturplan M 1: 2.500,
— Lageplan – Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Entwurf M 1:1.000,
— exemplarische Ausschnitte als Grundrisse M 1:500,
— (Einsatz-) Modell M 1:1.000.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Jede/Jeder Bewerber*in erklärt sich mit Einreichung des Teilnahmeantrags damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Namen, Adresse, einschließlich der elektronischen Anschriften) für die Dauer und die Zwecke dieses Bewerbungsverfahrens in einer elektronischen Datei beim Verfahrensbetreuer gespeichert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für alle Wettbewerbsteilnehmer wird die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus 2 Fachdisziplinen, Architektur oder Stadtplanung und Landschaftsarchitektur, zwingend vorgeschrieben. Die Federführung kann beim Architekten/Stadtplaner oder beim Landschaftsarchitekten liegen. Zur Teilnahme am Wettbewerb werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die über Erfahrung in der Bearbeitung von Aufgabenstellungen vergleichbarer Komplexität verfügen. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein*e Bewerber*in die geforderten Fachrichtungen auf sich vereint. Die beratende Hinzuziehung von Fachleuten für Klimaschutz, Verkehrsplanung, Energieplanung, Immissionsschutz etc. wird empfohlen.
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Auswahlkriterien im Sinne von Mindestvoraussetzungen:
1 Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden: Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein eigener Teilnahmeantrag auszufüllen,
2 Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag),
3 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (siehe Vordruck Teilnahmeantrag Anlage B),
4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 4(2) RPW (siehe Vordruck Teilnahmeantrag),
5 Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag),
6 Nachweis eines Referenzprojekts mit folgenden Eigenschaften:
— städtebaulicher Entwurf bzw. Wettbewerbsbeitrag für einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb,
— Das Planungs- bzw. Wettbewerbsgebiet umfasst mind. 10 ha mit Schwerpunkt im Geschoßwohnungsbau,
— Der Abschluss der Planung bzw. des Wettbewerbs liegt nicht mehr als 5 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung.
Die Referenz ist in einem pdf-Dokument darzustellen (DIN A 3 Querformat) und muss folgende Angaben enthalten: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebiets und der Baugebietsflächen (Angaben in ha), Planungszeitraum (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, bei Wettbewerben Platzierung des eigenen Wettbewerbsbeitrags, Plandarstellungen, Erläuterungen zum Planungskonzept (Lageplan, Abbildungen, Text). Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Referenz von einem ihrer Mitglieder stammt.
Ist die Anzahl der Bewerber*innen, die die Auswahlkriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird eine Auswahl durch Losentscheid getroffen. Ebenso wird eine angemessene Anzahl von Nachrückenden durch Losentscheid ermittelt.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in und/oder Stadtplaner*in und/oder Landschaftsarchitekt*in befugt sind. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekt*innen und/oder Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgeschrieben, falls der/die Einzelbewerber*in selbst nicht bereits alle notwendigen beruflichen Qualifikationen nachweisen kann. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein*e verantwortlicher Berufsangehörige*r benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Weitere detaillierte Angaben können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
— Städtebauliche Struktur und räumlich-gestalterische Qualität,
— Qualität und Funktionalität der Grün- und Freiraumplanung,
— Konzeption zur Klimaanpassung und Nachhaltigkeit,
— Qualität und Funktionalität der Verkehrskonzeption und der Mobilitätsmaßnahmen,
— Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit.
Die finalen Beurteilungskriterien des Wettbewerbs werden den ausgewählten Teilnehmenden in der Wettbewerbsauslobung mitgeteilt. Die Reihenfolge der dann benannten Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
Die Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt voraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR. Die Aufwandsentschädigung beträgt dabei voraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmerteam.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet. Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird voraussichtlich als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Angaben zum Bewerbungsverfahren
Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch unter folgender Adresse eingereicht werden:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av146696-eu
Die Bewerber*innen sind selbst für die Vollständigkeit der Bewerbung verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Unterschriebene Bewerbungsunterlagen sind einzuscannen.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller davon betroffenen Bewerbungen. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Die aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmenden dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen als Mitverfasser am Wettbewerb beteiligen.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerbergemeinschaft zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrückende zur Teilnahme zugelassen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind können unter über das Vergabeportal „aumass“ unter dem Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av146696-eu an die Verfahrensbetreuung gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über das Vergabeportal. Es werden Fra-gen beantwortet, die mindestens sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Weitere Informationen zum Nachweis der Eignung und den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
2) Weitere Beauftragung
Die Ausloberin wird, sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ein Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV mit allen Preisträger*innen durchführen und, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträger*innen mit städtebaulichen Leistungen für das Wettbewerbsgebiet beauftragen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen mindestens die Komplettierung des Wettbewerbsbeitrags zum städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurf nach Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg und die Weiterentwicklung des bestehenden Rahmenplans zum Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK). Nach Erfordernis können weitere städtebauliche Leistungen beauftragt werden, wie z. B. ein Gestaltungshandbuch. Die Preisträger*innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regeln und Termine des Wettbewerbs an.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung nach dem Vergabeentscheid werden die im Rahmen des Wettbewerbs bereits erbrachten Leistungen der Preisträger*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mindestens 40 %. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst übermittelt. Die Ausloberin behält sich vor, gem. §17 Abs. 11 VgV den Auftrag ohne Verhandlung auf Basis der Erstangebote zu vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).