Straßenbahn-Hauptwerkstätte Ständlerstraße, Errichtung Interims-Werkstatt Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMI-210518-003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbahn-Hauptwerkstätte Ständlerstraße, Errichtung Interims-Werkstatt
Verkehrsanlagen Straße und Schiene.
Die Stadtwerke München (SWM) planen für das Jahr 2021 im Bereich der Straßenbahn-Hauptwerkstätte Sändlerstraße die Erstellung einer Interimswerkstatt, für die eine bauliche Herstellung von Verkehrsanlagen erforderlich ist. Diese werden sowohl für den Tram-Verkehr von und zur Werkstatt, als auch für den Güterverkehr mit Lkw (Schwerlastverkehr) von und zur Werkstatt dimensioniert und gebaut.
Die Baumaßnahme beinhaltet die Herstellung von Gleisanlagen im Außenbereich sowie in den Werkstatthallen, dabei werden folgende Leistungen unterschieden:
Wesentliche Massen:
Außenbereich:
— Rillengleis 60Ri1 auf vormontierten Holzschwellen im Schotterbett einbauen: ca. 140 lfm Gleis,
— Weichen R = 25 m einbauen: 3 Stück,
— Gehwegfläche Asphalt einbauen: ca. 240 m2,
— Fahrbahnfläche Asphalt einbauen: ca. 3 325 m2,
— Straßenabläufe liefern und einbauen: 21 Stück,
— Erdplanum herstellen und verdichten: ca. 3 565 m,
— Frostschutzkies herstellen: ca. 1 422 m2.
Werkstatt – Grubengleis:
— Vignolschiene 49E1 auf Betonkonsolen einbauen: ca. 92 lfm Gleis.
Werkstatt – bodenbündig:
— Rillengleis 60Ri1 (Spurstangen) auf Gleistragplatte einbauen: ca. 92 lfm Gleis,
— Aufbeton (Fahrbahnbeton) herstellen: ca. 140 m3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister mittels Kopie der Eintragung im Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer).
2. Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
3. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
1. Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
1. Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
2. Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 Abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke München GmbH, Einkauf Bau- und Ingenieurleistungen, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München
Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und Ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise erfolgt nicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).