Aufbau eines gigabitfähigen Glasfasernetzes in Weitramsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weitramsdorf
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96479
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gigabitbayern.de/weitramsdorf
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines gigabitfähigen Glasfasernetzes in Weitramsdorf
Gemeinde Weitramsdorf – Auswahlverfahren im Rahmen der Bay. Gigabitrichtlinie zum Aufbau und Betrieb eines geförderten Glasfasernetzes.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
In Weitramsdorf soll im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Netzbetreiber für den Anschluss von 1259 Adressen an ein ultraschnelles NGA-Netz gefunden werden.
Davon sind 40 Adressen gewerblich: geforderte Bandbreite = mind. 1. Gibt/s symmetrisch.
Davon sind 1219 Adressen privat: geforderte Bandbreite = mind. 200 Mbit/s symmetrisch.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke(50)
- Kriterium: Zusätzlicher eigenwirtschaftlicher Ausbau(10)
- Kriterium: Zeitpunkt der Inbetriebnahme(10)
- Kriterium: Technisches Konzept(20)
- Kriterium: Endkundenpreise(10)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Nachweise gemäß Bekanntmachung Kap. 6
Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981530
Fax: [removed]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.