TNW_LK Eichstätt_Neubau Dienstleistungszentrum des Landratsamtes Eichstätt, Gemmingenstraße – Generalübernehmerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 418/19
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-eichstaett.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_LK Eichstätt_Neubau Dienstleistungszentrum des Landratsamtes Eichstätt, Gemmingenstraße – Generalübernehmerleistungen
Der Landkreis Eichstätt beabsichtigt die Errichtung eines Dienstleistungszentrums des Landratsamtes in der Gemmingenstraße in Eichstätt.
Beauftragt wird ein Generalübernehmer, der folgende Leistungen zu erbringen hat:
— Die kompletten Objekt- und Fachplanungsleistungen über alle Leistungsphasen aller zur vollständigen Planung und Realisierung erforderlichen einschlägigen Leistungsbilder der HOAI,
— Neubau (- Der Abbruch des Bestandes erfolgt bauseits. -) unter Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms einschließlich aller dazugehörigen (Neben-) Leistungen und damit einhergehenden Erschließungsmaßnahmen,
— Geschuldet ist ein mangelfreies, termingerecht errichtetes, funktionsfähiges Bauwerk, geplant und schlüsselfertig erstellt nach dem nach Abschluss des wettbewerblichen Dialogs durch den Landkreis Eichstätt beauftragten finalen Angebot des Auftragnehmers zu einem Pauschalfestpreis,
— Außenanlagen: Durch einen enormen Höhenunterschied zwischen Gundekarstraße und Gemmingenstraße innerhalb des Plangebietes sind Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb des Baugrundstückes notwendig,
— Die Zufahrt erfolgt von der Gundekarstraße (Planstraße gem. B-Plan in Asphalt einschließlich der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung). Umgriff des Baufeldes gem. B-Plan einschließlich Bepflanzung entlang der Gemmingenstraße.
Gemmingenstraße
85072 Eichstätt
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Landkreis Eichstätt beabsichtigt die Errichtung eines Dienstleistungszentrums des Landratsamtes in der Gemmingenstraße in Eichstätt. Das zur Verfügung stehende Grundstücksareal besteht aus den Grundstücken Flur Nr. 1705 und 1706. Auf diesen Grundstücken befinden sich derzeit noch Werkstätten der Staatlichen Berufsschule Eichstätt. Ab August 2021 können nach Abschluss der Verlagerung der Berufsschule Eichstätt an den Burgberg die Gebäudlichkeiten auf diesen Grundstücken beseitigt und auf diesen Grundstücken der Neubau des Dienstleistungszentrums errichtet werden. Neben dem Verwaltungsgebäude soll auch ein Parkdeck errichtet werden; Das Parkdeck ist jedoch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, vielmehr ausschließlich das Verwaltungsgebäude.
Das zur Verfügung stehende Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans (Nr. 6 „Burgberg – Gemmingenstraße“ gemäß Satzungsbeschluss vom 30.3.2017). Dieser Bebauungsplan sieht 3 Baufelder für Verwaltungsgebäude und ein Baufeld für ein Parkdeck vor. Mit dem ausschreibungsgegenständlichen Dienstleistungszentrum soll von den 3 Baufeldern nur das eine, unmittelbar an der Gemmingenstraße gelegene Baufeld bebaut werden.
In dem zu errichtenden Dienstleistungszentrum sollen folgende Ämter bzw. Fachbereiche ihren Sitz finden:
— Verkehrswesen,
— Amt für Familie und Jugend,
— Amt für Soziales und Senioren,
— Gesundheitswesen,
— Ausländerwesen,
— Hauptverwaltung / Post / EDV
Die Planung und Realisierung hat nach dem dieser Ausschreibung zu Grunde liegenden Raum- und Funktionsprogramm zu erfolgen.
Beauftragt wird ein Generalübernehmer, der folgende Leistungen zu erbringen hat:
— Die kompletten Objekt- und Fachplanungsleistungen über alle Leistungsphasen aller zur vollständigen Planung und Realisierung erforderlichen einschlägigen Leistungsbilder der HOAI,
— Neubau (- Der Abbruch des Bestandes erfolgt bauseits. -) unter Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms einschließlich aller dazugehörigen (Neben-) Leistungen und damit einhergehenden Erschließungsmaßnahmen,
— Geschuldet ist ein mangelfreies, termingerecht errichtetes, funktionsfähiges Bauwerk, geplant und schlüsselfertig erstellt nach dem nach Abschluss des wettbewerblichen Dialogs durch den Landkreis Eichstätt beauftragten finalen Angebot des Auftragnehmers zu einem Pauschalfestpreis,
— Außenanlagen: Durch einen enormen Höhenunterschied zwischen Gundekarstraße und Gemmingenstraße innerhalb des Plangebietes sind Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb des Baugrundstückes notwendig,
— Die Zufahrt erfolgt von der Gundekarstraße (Planstraße gem. B-Plan in Asphalt einschließlich der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung). Umgriff des Baufeldes gem. B-Plan einschließlich Bepflanzung entlang der Gemmingenstraße.
Folgen der zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:
Mit der Ausarbeitung des Bauantrags soll Ende März 2022 begonnen werden. Baubeginn soll Mitte August 2022 sein, die Fertigstellung des Bauvorhabens (Inbetriebnahme und Mängelbeseitigung) ist im Zeitraum 26.03. bis 22.4.2024 vorgesehen.
— Erfahrungen der Gesamt-PL in gesamteinheitlicher Leistungserbringung: 10 %,
— Objektplanung – Gebäude: 25 %,
— Fachplanung TA – HLS: 15 %,
— Fachplanung TA – ELT: 15 %,
— Bauen: 35 %.
Mit der Ausarbeitung des Bauantrags soll Ende März 2022 begonnen werden.
Baubeginn soll Mitte August 2022 sein, die Fertigstellung des Bauvorhabens (Inbetriebnahme und Mängelbeseitigung) ist im Zeitraum 26.03. bis 22.4.2024 vorgesehen.
Sämtliche Unterlagen werden den Bewerbern mit den Verfahrensunterlagen dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen, wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
— Erfahrungen der Gesamt-PL in gesamteinheitlicher Leistungserbringung,
— Objektplanung Gebäude,
— Fachplanung TA – HLS,
— Fachplanung TA – ELT,
— Bauen.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung als das die Leistungserbringung (Vorhaben abgenommen) bezüglich Gesamt-PL im Zeitraum vom 1.4.2016-31.3.2021 stattgefunden hat.
Referenzobjekte hinsichtlich Objektplanung Gebäude, Fachplanung TA – HLS, Fachplanung TA – ELT und Bauen finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung / Nutzungsaufnahme ab 1.6.2016 stattgefunden hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind „Ausschließlich“ nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
„Die Bieterkommunikation erfolgt Ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um Sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.“
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ („nicht“ als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRDS7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.