Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) Referenznummer der Bekanntmachung: FW/2-1/GW-G/05-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen Gefahrgut (GW-G)
Lieferung eines Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) nach DIN 14555-12 für die Berufsfeuerwehr Nürnberg.
Fahrgestell
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das Straßen-Fahrgestell muss zum Aufbau für einen Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) nach DIN 14555-12, der DIN EN 1846 sowie der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 sowie der Beschreibung des feuerwehrtechnischen Aufbaus unter Pos. III.1 geeignet sein. Weiterführende Vorschriften des Freistaates Bayern sind zu berücksichtigen.
Aufbau und Beladung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Aufbau und die Beladung des Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) muss der DIN 14555-12, der DIN EN 1846 sowie der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in der gültigen Ausgabe sowie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Migration entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.