Gerätewagen Hygiene (GW-Hygiene) Referenznummer der Bekanntmachung: FW/2-1/GW-Hygiene/05-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen Hygiene (GW-Hygiene)
Lieferung eines Gerätewagen Hygiene (GW-Hygiene) für die Berufsfeuerwehr Nürnberg.
Fahrgestell
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das Straßen-Fahrgestell muss zum Aufbau für einen Gerätewagen Hygiene (GW-Hygiene) geeignet sein und der DIN EN 1846 sowie der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 entsprechen, sofern keine Einschränkungen oder Ergänzungen gemäß unserer Leistungsbeschreibung erfolgen.
Aufbau und Beladung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Aufbau und die Beladung des Gerätewagen Hygiene (GW-Hygiene) gemäß unserer Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.