Zentrales Speichersystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2019ZV000013
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95547
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-bayreuth.de/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrales Speichersystem
Bayreuth
Das IT-Servicezentrum der Universität Bayreuth bietet derzeit einen zentralen File-Service für Beschäftigte und Studierende an. Dies wird mittels eines NetApp FAS6240C-Metroclusters und einer Netapp FAS2240 realisiert. Der Speicher wird für zentrale Dienste wie das High Performance Computing (HPC), den Cloud-Speicher Micro Focus Filr, die Virtualisierung oder als Datenablage verwendet. Um die Berechtigungs- und Organisationsstruktur auf den zentralen File-Service abzubilden wurde der ca. 200TB große zugewiesene Speicher in 226 Volumes (inkl. Snapshots) unterteilt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ablösung des NetApp-Systems und die Integration zweier analog aufgebauter Speichersysteme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Zentrales Speichersystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bayreuth
Erweiterung des Backup-Systems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Erweiterung Backup OceanStor 5300 V5 (2020new)
Der Wert der Änderung entspricht einer Erhöhung der ursprünglichen Auftragssumme um ca. 5 %. Da auf das Hauptgerät eine vollumfängliche Gewährleistung über 60 Monate besteht, ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht wirtschaftlich.