Neubau einer Wohnanlage an der Stinnesstraße, Ingolstadt – Dienstleistungen der Projektsteuerung gem. AHO Referenznummer der Bekanntmachung: BV101600-ISS-PS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bayernheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bayernheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage an der Stinnesstraße, Ingolstadt – Dienstleistungen der Projektsteuerung gem. AHO
Die BayernHeim GmbH plant als staatliche Wohnungsbaugestellschaft den Neubau einer EOF-geförderten Wohnanlage mit ca. 434 Wohneinheiten, Tiefgarage, Kindertagesstätte und Gewerbeflächen in Ingolstadt.
Die BayernHeim GmbH plant als staatliche Wohnungsbaugestellschaft den Neubau einer EOF-geförderten Wohnanlage mit ca. 434 Wohneinheiten, Tiefgarage, Kindertagesstätte und Gewerbeflächen.
Das Baugebiet befindet sich im Nord-Westen des Stadtkerns Ingolstadt in der Nähe des Landesgartenschaugeländes. Im Norden schließen großmaßstäbliche Gewerbehallen der Audiwerke an, die über eine begrünte Wallanlage etwas abgeschirmt werden.
Der städtebauliche Entwurf „An der Stinnesstraße“ zeigt eine schachbrettartig angeordnete Solitärhausstruktur mit untertschiedliche hohen und zueindander versetzten Baukörpern. Das qualitätsvolle Wohnraumangebot mit Ausblicken in die umgebenen Grünflächen wird durch Gemeinbedarfsnutzungen ergänzt.
Auf dem 2,1 ha großen, unbebauten Grundstück sollen rund 434 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau nach EOF mit Tiefgarage (427 Stellplätze), 6 Gewerbeeinheiten und Kindertagesstätte (mind. 62 KiTa-Plätze) und ca. 49 oberirdischen Stellplätzen.
Architekt (LPH 1-5), Tragwerksplaner, Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS und ELT) sind beauftragt und befinden sich in derzeit in der Leistungsphase 3. Die Leistungsphasen 6-9 der Architektenleistung, die Freianlagenplanung ist und die Baulogistik sind ebenfalls vergeben und beauftragt.
Alle relevanten Unterlagen zum Projekt werden den Bietern, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten werden, zur Verfügung gestellt.
Die Vergabegespräche finden voraussichtlich im Juli 2021 statt, die Auftragsvergabe und der Leistungsbeginn des Projektsteuerers ist direkt im Anschluss, voraussichtlich August 2021.
Der Baubeginn ist für das 2 Quartal 2021 geplant, die Bauzeit ist mit 42 Monaten vorgesehen.
Gegenstand der Beschaffung sind Dienstleistungen der Projektsteuerung.
Für die Projektsteuerungsleistungen wird ein Vertrag geschlossen in Anlehnung an die Schriftenreihe „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft gem. AHO, Heft Nr. 9 § 2, Stand Mai 2014“, Projektstufen 3-5, Teilleistungen aus 1 und 2, Handlungsbereiche A-E; Grundleistungen und gff. besondere Leistungen.
Es werden nicht die gesamten Leistungsbilder der Projekstufen beauftragt. Insbesondere in den Projektstufen 1 und 2 sind Teilleistungen aufgrund des Planung-und Vergabestandes der Planer nicht mehr notwendig. (siehe Pkt. II 2.11 dieser Auftragsbekanntmachung)
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Frist für die Einreichung der Angebote (in der zweiten Verfahrensstufe) gemäß § 17 Abs. 7 zu verkürzen. Die Frist wird jedoch mindestens 10 Tage betragen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der Projektstufe IV-Ausführung. Die Projektstufe V – Projektabschluss läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und evtl. bauabschnittsweise Beauftragung:
Die nachfolgende genannten Projektstufen 1-5 gelten in Anlehnung an Nr. 9 der Schriftenreihe AHO.
Es werden nicht die gesamten Leistungsbilder der Projekstufen beauftragt. Insbesondere in den Projektstufen 1 und 2 sind Teilleistungen aufgrund des Planung-und Vergabestandes der Fachplaner nicht mehr notwendig.
— Stufe 1: Leistungen über alle Handlungsfelder A-E der Projektstufe 1-3,
— Stufe 2: Leistungen über alle Handlungsfelder A-E der Projektstufe 4,
— Stufe 3: Leistungen über alle Handlungsfelder A-E der Projektstufe 5.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen bzw. Bauabschnitte besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
c) Der Auftraggeber prüft derzeit, ob er eine Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung abschließt, die den AN mitversichern kann. Die jährlichen Kosten dieser Versicherung, den vom AN zu übernehmenden Umfang in Prozent und den Selbsteinbehalt, für jeden den AN betreffenden Schadensfall, wird der AG dem AN schriftlich mitteilen und das weitere Vorgehen mit dem AN abstimmen, sobald dem AG die entsprechenden Angaben und Konditionen vorliegen. Eine Pflicht des AG zum Abschluss einer Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung resultiert hieraus nicht.
Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, sind unter b) genannte Deckungssummen im Teilnahmeantrag nachzuweisen.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Projektsteuerung;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 9 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen“ o. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte im Leistungsbild Projektsteuerung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind. anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild Projektsteuerung;
d) Angabe von 3 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref. projekte gelten folgende Mindestanforderungen: Der Ref. zeitraum muss zwischen 1.4.2011-31.3.2021 liegen, die Beauftragung und Inbetriebnahme müssen innerhalb dieser Projektlaufzeit liegen. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref. projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Neubau Wohnanlage / Wohnheim o.ä,
— Bauvolumen brutto (KG 200-700),
— dem Bewerber beauftragte u. von ihm vollständig erbrachte Handlungsbereiche / Projektstufen,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien,
— Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel,
— Projektsteuerung einer Wohnanlage mit mind. 300 Wohneinheiten,
— Projektsteuerung eines Projektes mit Kindertageseinrichtung,
— Projektsteuerung eines Projektes mit Tiefgarage mit mind. 300 Stellplätzen.
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland