Schnellhefter, Pendelhefter, Umschlagmappen und Trennstreifen für das BayLfSt (für das Jahr 2022) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021SJU000004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellhefter, Pendelhefter, Umschlagmappen und Trennstreifen für das BayLfSt (für das Jahr 2022)
Das Bayerische Landesamt für Steuern beschafft für die bayerischen Finanzämter Schnellhefter im Umfang von 1 403 850 Stück (Los 1), Pendelhefter im Umfang von 48 950 Stück (Los 2), Umschlagmappen im Umfang von 35 300 Stück (Los 3) und Trennsteifen im Umfang von 7 816 000 Stück (Los 4).
Schnellhefter
Lieferung von 1 403 850 Einfalz-/Zweifalz-Schnellhefter (Recycling- und Colorspan-Karton) an verschiedene Dienststellen in Bayern.
Pendelhefter in Sonderanfertigung
Lieferung von 48 950 Pendelheftern (Einfalzhefter) an verschiedene Dienststellen in Bayern.
Umschlagmappen
Lieferung von 35 300 Umschlagmappen mit Aufdruck an verschiedene Dienststellen in Bayern.
Trennstreifen
Lieferung von 7 816 000 Trennstreifen (Natronmischkarton oder Recyclingkarton) an verschiedene Dienststellen in Bayern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung (eVergabe),
— Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe),
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (eVergabe).
Referenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge innerhalb der letzten 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.