Beschaffung von Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: EDV-2021-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Medientechnik
Ziel der Beschaffung ist die Lieferung von Medienausstattung, inklusive der für den störungsfrei-en Betrieb notwendigen Garantien und Services.
Los 1: Beamer und Dokumentenkamera
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ziel der Beschaffung ist die Lieferung von Beamern und Dokumentenkameras. Die Installation der Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber.
Inhalt
60 Stück Beamer
24 Stück Dokumentenkameras.
Los 2 – Witheboards mit interaktiven Beamer
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ziel der Beschaffung ist die Lieferung und Montage von 11 Witheboards mit interaktiven Beamer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Betriebshaftpflichtversicherung
Für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Mindestens 3 Referenzen im Bereich öffentlicher Auftraggeber aus den letzten 12 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.