TUM, Corona-Schnelltests Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-05-13
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TUM, Corona-Schnelltests
Lieferung von Antigen-Schnelltests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 220 000 Antigenschnelltests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2. Die Tests müssen nachstehende Kriterien erfüllen:
1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)-gelistet.
2. Einzeln verpackte Testsets für Laien mit jeweils einem vollständigen Testset sowie einer Gebrauchsanweisung in deutscher und englischer Sprache in jeder Einzelverpackung.
3. Test zur nasalen Probenentnahme im vorderen Nasenbereich.
4. Qualitativ präzises Testergebnis innerhalb von ca. 15 Minuten.
5. Lieferung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beauftragung an:
— Technische Universität München,
— Hauptpoststelle Garching,
— Boltzmannstr. 10,
— 85748 Garching.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung mit Formular L 124, sofern nicht eine EEE eingereicht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist wird wegen Dringlichkeit zur Sicherstellung des Lehrbetriebs vor dem Hintergrund der Testnotwendigkeit aufgrund der Corona-Inzidenz verkürzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.