Kauf: 440 Notebooks oder Convertibles u. Zubehör -Lehrerdienstgeräte- Referenznummer der Bekanntmachung: 21-01-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf: 440 Notebooks oder Convertibles u. Zubehör -Lehrerdienstgeräte-
Kauf von 440 Notebooks oder Convertibles mit 440 Eingabestiften, 440 Mäusen und 440 Taschen zur Verwendung als Lehrerdienstgeräte (Sonderbudget Lehrerdienstgeräte).
Los 1_220 Geräte mit Zubehör
Schulen im Landkreis Neu-Ulm
Kauf von 220 Notebooks oder Convertibles mit 220 Eingabestiften, 220 Mäusen und 220 Taschen zur Verwendung als Lehrerdienstgeräte (Sonderbudget Lehrerdienstgeräte).
Los 2_220 Geräte mit Zubehör
Schulen im Landkreis Neu-Ulm
Kauf von 220 Notebooks oder Convertibles mit 220 Eingabestiften, 220 Mäusen und 220 Taschen zur Verwendung als Lehrerdienstgeräte (Sonderbudget Lehrerdienstgeräte).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Frist zur Abgabe der Angebote wurde gem. § 15 Abs. 3 VgV verkürzt, da auf Grund der unvorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie zur Aufrechterhaltung eines adäquaten digitalen Unterrichts die ausgeschriebenen Geräte dringend benötigt werden. Eine zügige Bereitstellung der Lehrerdienstgeräte ist für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie von besonderer Bedeutung vgl. Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
220 Notebooks oder Convertibles mit Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Logistik- und Serviceleistungen, Einkauf, zentrale Dienste
Abschnitt V: Auftragsvergabe
220 Notebooks oder Convertibles mit Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Logistik- und Serviceleistungen, Einkauf, zentrale Dienste
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.6): Es konnte ein Angebot auf ein Los oder auf beide Lose abgegeben werden.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlus geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]