TNW_Gemeinde Zeitlarn — Neubau Feuerwehrgerätehaus Zeitlarn — Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 176/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeitlarn
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zeitlarn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Gemeinde Zeitlarn — Neubau Feuerwehrgerätehaus Zeitlarn — Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Zeitlarn plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Regendorf.
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
93197 Zeitlarn
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Zeitlarn plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Regendorf.
Im Rahmen eines Gesprächstermins zum nötigen Raumbedarf des neuen Feuerwehrgerätehauses mit dem zuständigen Kreisbrandrat, dem Fachberater der Regierung der Oberpfalz, den Kommandanten und der Gemeinde Zeitlarn wurde eine Förderung von fünf Stellplätzen zugesagt. Die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses und der sonstigen Räumlichkeiten orientiert sich nach DIN 14092-1. Die Grundflächen der Räume sollen nach den Vorgaben des vorgenannten Regelwerks geplant werden. Abweichungen sollen nur aufgrund architektonischer Zwänge erfolgen. Zur Berechnung der Raumflächen sollen die gleichen Grundlagen wie bei der Planung des Feuerwehrgerätehauses Zeitlarn in Ansatz gebracht werden. Von der Errichtung eines zu 100 % CO2-neutralen Gebäudes wird aufgrund der enormen Mehrkosten Abstand genommen. Grundsätzlich sollte das Bauvorhaben allerdings weitestgehend CO2-neutral errichtet werden. Der Verwendung des Baustoffes „Holz“ wurde im Rahmen der architektonischen Anforderungen und den Zielen des Klimaschutzes seitens des Gemeinderats zugestimmt. Maßgebend für den Ausbaustandard des Gebäudes und die technischen Anlagen des Gebäudes sind in erster Linie die Bau- und Betriebskosten.
Die geschätzten Kosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf rund 2,8 Mio. EUR brutto (reine Baukosten KG 300 und 400).
Ein Erläuterungsbericht der Gemeinde Zeitlarn als Beschlussvorlage sowie ein Lageplan sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
— 50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr,
— 30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr,
— 10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr.
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
— 50 Punkte: ab 4 Architekten / Ingenieuren,
— 30 Punkte: ab 3 Architekten / Ingenieuren,
— 10 Punkt: ab 2 Architekten / Ingenieuren.
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Feuerwehrwachen, Rettungsstationen, öffentliche Garagenbauten, Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe (Neubau oder Generalsanierungen vergleichbare Größenordnung) Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit / Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Leistungsphase 8 beauftragt) im Zeitraum 1.1.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die 4 besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium)
Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
— 30 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Feuerwehrwachen, Feuerwehrgerätehäuser, Rettungsstationen,
— 10 Punkte: andere öffentliche Gebäude aus den Bereichen Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe, Garagenbauten,
— 5 Punkte: andere Gebäude ab Honorarzone III.
Kriterium 2: Art der Durchführung
— 20 Punkte: Neubau,
— 10 Punkte: Generalsanierung / Umbau.
Kriterium 3: Erfahrung mit landschaftsbezogener Bauweise / umweltverträglichem Bauen
— 10 Punkte: Erfahrung vorhanden.
Kriterium 4: Leistungsumfang
— 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht,
— 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht.
Kriterium 5: Größenordnung
— 20 Punkte: Projektkosten (KG 300 + 400) mindestens 2,5 Mio. EUR,
— 10 Punkte: Projektkosten (KG 300 + 400) zwischen 1,5 und 2,5 Mio. EUR.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7,
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9.
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
Weitere projektbezogene Unterlagen werden mit den Vergabeunterlagen dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellt.
Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tage auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem der Abschluss der Leistungsphase 4 bis Ende 2021 erfolgen soll.
Die Fertigstellung des Bauvorhabens soll sodann bis Mitte / Ende 2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers / der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie / Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Achitekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen / Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Feuerwehrwachen, Rettungsstationen, öffentliche Garagenbauten, Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe (Neubau oder Generalsanierungen vergleichbare Größenordnung)] der letzten 9 Jahre (Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Erfahrung mit landschaftsbezogener Bauweise / umweltverträglichem Bauen, Leistungsumfang, Größenordnung.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit / Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen dem 1.1.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen / -formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bierterkommunikation erfolgt ausschließlich über das deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRDKL.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.