RV zur Erstellung und Anpassung von Software Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV zur Erstellung und Anpassung von Software
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Entwicklung und Anpassung von Software und weiteren Leistungen in verschiedenen Technologiebereichen.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden mit 2 Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate.
Bayerischer Rundfunk A. d. ö. R.
Rundfunkplatz 1
80335 München
Es handelt sich hauptsächlich um projektbezogene, werkvertragliche Leistungen zur Software-Entwicklung, Software-Anpassung und weitere Leistungen, d.h. um Dienstleistungen, die nicht weisungsgebunden sind.
Beispiele für solche Leistungen zur Erstellung und Anpassung von Software sind nachfolgend aufgeführt:
— Anbindung von Redaktions-, Produktions- und Distributionssystemen an die Middleware,
— Weiterentwicklung von Software-Modulen zur Kapazitäts- und Ressourcenplanung von Produktionsressourcen (Resman),
— Integration von ARD spezifischen Anwendungen (MDH mit MEDAS) in die Systemumgebungen des Bayerischen Rundfunks,
— Entwicklung einer crossmedialen Distributionsplanung.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen ist in den Vertragsunterlagen angegeben.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.10.2021 und hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten bis zum 30.9.2023. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden können, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 4 Jahre begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
— Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflicht-Versicherungsdeckung,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bonitätsnachweis einer mindestens „befriedigenden“ Bonität mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
— Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen EUR je Schadensereignis (zumindest zweifach maximiert p. a.). Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
— ein vom Bieter durchgeführtes, eignungsbezogenes Referenzprojekt 1, bezogen auf „Technologien zur Verfahrens- und Anwendungsentwicklung“, in den vergangenen 3 Jahren,
— ein vom Bieter durchgeführtes, eignungsbezogenes Referenzprojekt 2, bezogen auf „Technologien zur Software-Entwicklung im Bereich Infrastruktur“, in den vergangenen 3 Jahren,
— Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf Erstellung und Anpassung von Software.
Die eignungsbezogenen Referenzprojekte werden hinsichtlich Projektvolumen (Anzahl an PT), Anzahl der eingesetzten Entwickler, Projektmethodik, eingesetzte Entwicklungs-Werkzeuge sowie Erbringung von Pflegeleistungen überprüft. Die Überprüfung erfolgt dahingehend, ob die Referenzprojekte der ausgeschriebenen Leistung nahekommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein vom Bieter vorgesehener Projektverantwortlicher muss sich in einer Videokonferenz mit einer Dauer von maximal 30 Minuten dem Auftraggeber vorstellen. Für die Vorstellung ist der nachfolgende Zeitraum vorgesehen:
Montag, 28. Juni 2021 bis Freitag, 2. Juli 2021.
Eine Terminierung wird nach Ablauf der Angebotsfrist mit dem Bieter abgestimmt. Der Bieter muss sicherstellen, dass der sich vorstellende Projektverantwortliche für die vor-gesehene Zeit im o. g. Zeitraum zur Verfügung stehen kann. Anhand der Vorstellung nimmt der Auftraggeber eine Wertung der Selbstkompetenz eines vorgesehenen Projektverantwortlichen gemäß den Vertragsunterlagen vor.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYHC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.