Fraunhofer IWM, Erweiterungsbaumaßnahme 2. Bauabschnitt, 019 - 005 Ingenieurleistung TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 2012/S 166-275281
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IWM, Erweiterungsbaumaßnahme 2. Bauabschnitt, 019 - 005 Ingenieurleistung TWP
Fraunhofer IWM, Erweiterungsbaumaßnahme 2. Bauabschnitt, 019 - 005 Ingenieurleistung TWP
Freiburg
Fraunhofer IWM, Erweiterungsbaumaßnahme 2. Bauabschnitt, 019 - 005 Ingenieurleistung TWP.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Kirchzarten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Als Vorbereitung für einen zukünftig geplanten 3. BA waren in der jetzigen baulichen Umsetzung umfangreiche vorbereitende Maßnahmen bei den tragenden Bauteilen wie Fundamente, Stützen und Decken notwendig. Zudem war zu berücksichtigen, dass die Betonierlasten eines späteren 3. BA bereits beim 2.BA berücksichtigt werden. Die zusätzlichen Honoraraufwendungen basieren auf den durch den Zuwendungsgeber freigegebenen Kostenansätzen. Die vorliegende Berechnung des Honorars ist nachvollziehbar und berücksichtigt Minderkosten, die ohne eine spätere Aufstockung um einen 3. BA anzusetzen wären.
Ort: Kirchzarten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Als Vorbereitung für einen zukünftig geplanten 3. BA waren in der jetzigen baulichen Umsetzung umfangreiche vorbereitende Maßnahmen bei den tragenden Bauteilen wie Fundamente, Stützen und Decken notwendig. Zudem war zu berücksichtigen, dass die Betonierlasten eines späteren 3. BA bereits beim 2.BA berücksichtigt werden. Die zusätzlichen Honoraraufwendungen basieren auf den durch den Zuwendungsgeber freigegebenen Kostenansätzen. Die vorliegende Berechnung des Honorars ist nachvollziehbar und berücksichtigt Minderkosten, die ohne eine spätere Aufstockung um einen 3. BA anzusetzen wären.
Leistung z. Z. der Ausschreibung noch nicht bekannt.