GMS Isen, Erweiterung und Generalsanierung; Zimmererarbeiten BA 1 + 2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
GMS Isen, Erweiterung und Generalsanierung; Zimmererarbeiten BA 1 + 2
Die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert und erweitert. Der Erweiterungsbau mit den Abmessungen von ca. 70 x 7,5 Metern hat 3 Etagen, von denen die unterste in Stahlbeton ausgeführt wird und die beiden oberen als Holzrahmenbaukonstruktion. Als Dach wird über den Neubau und den längs anschließenden Bestandsbau ein Satteldach aus Holzkonstruktion mit Blechdeckung gebaut. Die Bauabschnitte erfolgen zeitlich getrennt.
84424 Isen Bräuanger
Außenwände als als tragende und raumabschließende Wände mit Wärmedämmung sowie innerer und äußerer Beplankung, ca. 283 m2; Innenwände als tragende und aussteifende Wände mit Wärmedämmung sowie beidseitiger Beplankung ca. 393 m2; Innenwände wie vor mit Feuerwiderstandsklasse ca. 64 m2; Holz- Beton- Verbunddecken ca. 834 m2; Dachstuhl als Satteldach mit Schalung ca. 1 225 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 3 Monate; Unternehmensdarstellung (Firma, Sitz, Rechtsform, Gesellschaftsstruktur)
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch über die aumass Plattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Nach GWB §160: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.