Sanierung des Rathauses Schloss Geyerwörth Bamberg – Rohbau I Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-01472021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Rathauses Schloss Geyerwörth Bamberg – Rohbau I
Das Schloss Geyerswörth, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum UNESCO-Welterbe-Gesamtensemble. Das zweigeschossige Ensemble mit Satteldächern und einem höheren Turm ist um 2 Höfe gruppiert und in sechs Gebäudeteile gegliedert. Alle Bauteile mit einer Gesamtfläche von ca. 2 000 m stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für einen maximalen Substanzerhalt behandelt werden. Die Maßnahme ist in Lose unterteilt. Die Gesamtmaßnahme geht vom Frühjahr 2019 bis Ende 2022.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rohbau I
Erneuern der haustechnischen Grundleitungen in einzelnen Gebäudeteilen
Maßnahmen zur Sanierung und Instandsetzung von Innenwänden und Böden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.