Sanierung und Neubau des Evangelischen Campus Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: ECN01 | LV02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Neubau des Evangelischen Campus Nürnberg
Entkernungsarbeiten eines Bestandsgebäudes – Rückbau bis auf Rohbau (exkl. Fassade).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das BV umfasst die Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes aus den 1970er Jahren im Nordosten der Altstadt von Nürnberg. Es unterteilt sich in Bauteil A (Süden, zum Rathenau Platz) Bauteil B (Hochhaus, Mitte des Baukörpers) und Bauteil C (Norden des Grundstücks, Veillodtertraße bzw. Stuckstraße). Die Sanierung des Bestandes betrifft alle Bauteile, die Erweiterung erfolgt mittels Aufstockungen über den Bauteilen A (2 Geschosse) und C (2 Geschosse). Die bestehende Haustechnikanlage auf BT B wird abgebrochen und an deren Stelle eine Sky Lounge neu errichtet. Hauptbestandteil dieses Leistungsverzeichnisses sind die Entrümpelung und Entkernungsleistungen und auch die Entsorgung des anfallenden Materials in allen drei Bauteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.